14.11.2018 Straßburg – Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben das Telekom-Paket gebilligt, das die Kosten für Anrufe innerhalb der Europäischen Union begrenzt. Auch sollen ab 2020 superschnelle 5G-Netze europaweit bereitstehen.
Zudem wird für Notfälle ein neues Warnsystem geschaffen. Das Europäische Parlament bestätigte am Mittwoch die mit dem Ministerrat im Juni erzielten vorläufigen Einigungen über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EWGC) mit 584 Stimmen, 42 Gegenstimmen und 50 Enthaltungen und über das Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) mit 590 Stimmen, 63 Gegenstimmen und 23 Enthaltungen.
Die neuen Regeln bieten Bürgerinnen und Bürgern superschnelle Internetverbindungen. Anrufe innerhalb der EU werden sicherer und wesentlich günstiger. Gleichzeitig schaffen klare regulatorische Vorgaben ein sicheres Umfeld für die sehr hohen Investitionen der Telekommunikationsunternehmen in 5G-Mobilfunknetze.
Niedrigere Preise, höhere Geschwindigkeit und mehr Sicherheit für Smartphone-Nutzer
Bereits seit 2017 müssen EU-Bürger dank der EU-Regeln für das Roaming zu Inlandspreisen auf Reisen in anderen EU-Ländern keine zusätzlichen Roaming-Entgelte bezahlen. Die neue Gesetzgebung begrenzt nun ab dem 15. Mai 2019 auch Anrufe in ein anderes EU-Land auf 19 Cent pro Minute. Nur maximal 6 Cent dürfen dann für eine Textnachricht (SMS) verlangt werden. So wird es für alle erschwinglich, mit Freunden und Familie in anderen EU-Mitgliedstaaten in Kontakt zu bleiben.
Darüber hinaus verschärft die Gesetzesreform bestehende Sicherheitsanforderungen, etwa für die Verschlüsselung der Inhalte, und schützt so Smartphone-Nutzer besser, auch wenn sie webbasierte Dienste wie Skype oder WhatsApp nutzen. So wird es in Zukunft möglich sein, eine Telefonnummer bis zu einem Monat nach Beendigung eines Vertrages aufzubewahren. Wer nach Beendigung eines Prepaid-Vertrages noch ungenutztes Guthaben hat, muss entschädigt werden. Ein Recht auf Entschädigung durch den Vertragsanbieter gibt es bei ungenügenden Leistungen.
Schließlich müssen die Mitgliedstaaten die Einführung von 5G erleichtern, indem sie bis 2020 ein geeignetes Spektrum zur Verfügung stellen. So soll das Ziel der „EU-5G-Roadmap“ erreicht werden, bis 2020 in mindestens einer Großstadt in jedem EU-Land ein 5G-Netz aufzubauen. Die neuen Rechtsvorschriften schaffen die nötige Investitionssicherheit und fördern die Risiko- und Kostenteilung zwischen den Telekommunikationsbetreibern. So werden ausreichende Investitionen in Infrastruktur und 5G-Netze sichergestellt.
Europäischer Alarm: eine „umgekehrte 112“
Im Falle eines schweren Notfalls oder einer Katastrophe müssen betroffene Bürgerinnen und Bürger durch SMS oder mobile Apps gewarnt werden. Die Mitgliedstaaten haben 42 Monate Zeit, um das System nach Inkrafttreten der Richtlinie einzuführen.
Zitate
Pilar del Castillo Vera (EVP, ES) sagte: „Der Kodex bietet den Betreibern ein planbares Investitionsumfeld, das für die Entwicklung der 5G-Kommunikation von entscheidender Bedeutung ist.“
Dita Charanzová (ALDE, CZ) fügte hinzu: „Günstigere Telefonate sind ein Sieg für alle EU-Bürger und der Kodex schützt alle Verbraucher in der EU besser.“
Evžen Tošenovský (EKR, CZ) fügte hinzu: „Die neuen Vorschriften erlauben der GEREK, die neuen Aufgaben zu übernehmen, mit denen sie durch die neuen Telekommunikationsregeln betraut wurde.“
Nächste Schritte
Nach der endgültigen Verabschiedung durch den Rat haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um nationale Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie zu erlassen. Die Preisobergrenzen treten aber bereits am 15. Mai 2019 in Kraft.
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Der verabschiedete Text wird hier verfügbar sein (unter folgendem Datum: 13.11.2018)
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Studie der EU-Kommission zu Anrufen in 15 EU-Staaten
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Online-Dossier