12.09.2018 Straßburg – Das Parlament hat heute (12.09.2018) seine überarbeitete Verhandlungsposition zur Urheberrechtsreform angenommen und Garantien zum Schutz kleiner Unternehmen und zur Meinungsfreiheit hinzugefügt.
Der Standpunkt des Parlaments für die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten zur Ausarbeitung einer endgültigen Vereinbarung wurde mit 438 Stimmen bei 226 Gegenstimmen und 39 Enthaltungen gebilligt. Er nimmt einige wichtige Änderungen am Vorschlag des Ausschusses vom Juni vor.
Technologieriesen müssen ihre Einnahmen mit Künstlern und Journalisten teilen
Viele der vom Parlament vorgenommenen Änderungen am ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission zielen darauf ab, sicherzustellen, dass Künstler, insbesondere Musiker, Interpreten und Drehbuchautoren sowie Nachrichtenverleger und Journalisten, für ihre Arbeit bezahlt werden, wenn sie von Plattformen wie YouTube oder Facebook und Nachrichtenaggregatoren wie Google News genutzt wird.
Nach der Abstimmung sagte Berichterstatter Axel Voss (EVP, DE): „Ich bin sehr froh, dass es trotz der sehr starken Lobbykampagne der Internet-Giganten nun eine Mehrheit im gesamten Haus gibt, die sich für den Schutz des Grundsatzes des gerechten Entgelts für kreativ Tätige in Europa einsetzt. Über diese Richtlinie wurde viel diskutiert, und ich glaube, dass das Parlament die geäußerten Sorgen aufmerksam verfolgt hat. So haben wir die Bedenken in Bezug auf Innovationen ausgeräumt, indem wir kleine und kleinste Plattformen oder Aggregatoren aus dem Anwendungsbereich ausgeschlossen haben. Ich bin überzeugt, dass das Internet, wenn sich der Staub gelegt hat, so kostenlos sein wird wie heute, dass Schöpfer und Journalisten einen gerechteren Anteil an den Einnahmen ihrer Werke verdienen werden, und dass wir uns fragen werden, ob das die ganze Aufregung wert war.“
Faire Bezahlung von Künstlern und Journalisten bei gleichzeitiger Förderung von Start-ups
Der Standpunkt des Parlaments verschärft die von der Kommission vorgeschlagenen Pläne, Online-Plattformen und Aggregatoren für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich zu machen. Dies gilt auch für Ausschnitte („snippets“), bei denen nur ein kleiner Teil eines Nachrichtentextes angezeigt wird. In der Praxis verpflichtet diese Haftungsregel die betroffenen Parteien, die Rechteinhaber für urheberrechtlich geschütztes Material zu entlohnen, das sie zur Verfügung stellen. Der Text des Parlaments verlangt auch ausdrücklich, dass Journalisten selbst und nicht nur ihre Verlage von einer Vergütung profitieren, die sich aus dieser Haftungspflicht ergibt.
Gleichzeitig hat der Text die Absicht, Start-ups und Innovationen zu fördern, indem Kleinst- und kleine Unternehmen von der Richtlinie ausgenommen werden.
Schutz der Freiheit der Meinungsäußerung
Der Text enthält Bestimmungen, die sicherstellen sollen, dass das Urheberrecht online eingehalten wird, ohne die Freiheit der Meinungsäußerung zu beeinträchtigen, die zum Hauptmerkmal des Internets geworden ist.
So soll das Teilen von „bloßen Hyperlinks, neben denen einzelne Wörter stehen“, um die Artikel zu beschreiben, zu denen sie hinführen, frei von urheberrechtlichen Einschränkungen sein.
Jegliche Maßnahmen, die von Plattformen ergriffen werden, um zu überprüfen, ob Uploads nicht gegen Urheberrechtsbestimmungen verstoßen, sollten jedoch nicht dazu führen, dass Werke, bei denen kein Verstoß gegen das Urheberrecht gegeben ist, nicht verfügbar sind. Diese Plattformen werden außerdem verpflichtet sein, zügige Beschwerde- und Rechtsbehelfsmechanismen (die von den Mitarbeitern der Plattform betrieben werden, nicht von Algorithmen) einzurichten, über die Beschwerden eingereicht werden können, wenn ein Upload zu Unrecht gelöscht wurde.
Wikipedia und Open-Source-Software-Plattformen sind nicht betroffen.
Der Text legt auch fest, dass das Hochladen in Online-Enzyklopädien auf nicht-kommerzielle Weise, wie z.B. Wikipedia, oder Open-Source-Softwareplattformen, wie z.B. GitHub, automatisch von der Verpflichtung zur Einhaltung der Urheberrechtsbestimmungen ausgenommen wird.
Stärkere Verhandlungsrechte für Autoren und Interpreten
Der Text des Parlaments stärkt auch die Verhandlungsrechte von Urhebern und ausübenden Künstlern, indem er es ihnen ermöglicht, „eine zusätzliche, angemessene und faire Vergütung von der Partei zu verlangen, mit der sie einen Vertrag über die Verwertung ihrer Rechte geschlossen haben, wenn die ursprünglich vereinbarte Vergütung im Vergleich zu den späteren einschlägigen direkten oder indirekten Einnahmen und Gewinnen aus der Verwertung der Werke oder Darbietungen unverhältnismäßig niedrig ist.“
Es würde Autoren und Interpreten auch in Stand setzen, eine „ausschließliche Lizenz“ für die Rechte an einem Werk zu widerrufen oder zu entziehen, wenn davon ausgegangen wird, dass die Partei, die die Nutzungsrechte besitzt, dieses Recht nicht ausübt bzw. das Werk nicht verwertet wird.