17.01.2019 Straßburg – Das Vertrauen in das EU-Zulassungsverfahren für Schädlingsbekämpfungsmittel soll durch mehr Transparenz und bessere Rechenschaftspflicht gestärkt werden, hat das Europäische Parlament beschlossen.
Die Abgeordneten waren sich in einer am Mittwoch (16.01) verabschiedeten Entschließung einig, dass der Öffentlichkeit Zugang zu den Studien gewährt werden sollte, die im Verfahren zur Zulassung eines Schädlingsbekämpfungsmittels verwendet werden, einschließlich aller unterstützenden Daten und Informationen im Zusammenhang mit den Anträgen. Damit unterstützten sie eine der zahlreichen Forderungen des Sonderausschusses für das Genehmigungsverfahren der EU für Pestizide (PEST), der sich im vergangenen Jahr mit diesem Thema beschäftigt hat.
Antragsteller sollten im Verlauf des Verfahrens verpflichtet werden, sämtliche Zulassungsstudien, die durchgeführt werden sollen, in einem öffentlichen Register zu verzeichnen und einen Kommentierungszeitraum zu ermöglichen, in dem Interessenträger vorhandene Daten vorlegen können, um sicherzustellen, dass alle maßgeblichen Informationen berücksichtigt werden, bevor eine Entscheidung getroffen wird.
Überwachung nach dem Inverkehrbringen und Auswirkungen auf die Gesundheit
Die Abgeordneten fordern die EU-Kommission auf, spezifische Maßnahmen für den konkreten Schutz gefährdeter Personengruppen in die Verordnung aufzunehmen, damit die großflächige Verwendung von Pestiziden in der Nähe von Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Spielplätzen, Krankenhäusern, Geburtskliniken und Pflegeheimen unverzüglich und ausnahmslos eingestellt wird.
Die Überwachung nach dem Inverkehrbringen sollte verstärkt werden, und die EU-Kommission sollte eine epidemiologische Untersuchung der tatsächlich auftretenden Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die menschliche Gesundheit durchführen, so die Abgeordneten. Sie schlagen ferner eine systematische Überprüfung aller verfügbaren Studien bezüglich der krebsauslösenden Eigenschaften von Glyphosat sowie die Festlegung von Höchstgrenzen für Rückstände in den Böden und in Oberflächengewässern vor.
Anträge auf Zulassungsverlängerung sollten jeweils einem anderen EU-Land zugewiesen werden
Die Abgeordneten stellen fest, dass Bedenken in Bezug auf Transparenz und Interessenkonflikte aufgeworfen wurden, was das Recht der Antragsteller betrifft, den berichterstattenden Mitgliedstaat bei dem ersten Antrag auf Zulassung eines Wirkstoffs zu wählen. Sie fordern die EU-Kommission auf, die Bewertung der Anträge auf eine erneute Zulassung einem anderen als dem Mitgliedstaat zuzuweisen, der für die vorherige(n) Bewertung(en) zuständig war.
Politische Rechenschaftspflicht
Das Parlament betonte schließlich, dass bei der Annahme von Durchführungsrechtsakten im Rahmen des sogenannten “Komitologie-Verfahrens” die politische Rechenschaftspflicht sichergestellt werden muss. Kommission und Mitgliedstaaten sollten ausführliche Protokolle ihrer Diskussionen veröffentlichen und die Abstimmungsergebnisse veröffentlichen.
Zitate
„Für mich war es entscheidend, dass das Genehmigungsverfahren wissenschaftlich fundiert bleibt. Bei einem so wichtigen Thema ist die wissenschaftliche Forschung das A und O. Interessen oder Ideologien haben hier keinen Platz. Diese Entscheidung darf nicht von der Tagespolitik oder Emotionen abhängig sein,” sagte der Mit-Berichterstatter Norbert Lins (EVP, DE).
„Der Sonderausschuss hat schwerwiegende Mängel bei der Zulassung von Pestiziden aufgezeigt, und das Parlament fordert nun erhebliche Verbesserungen. Die überwältigende Unterstützung für eine Reform des Zulassungsverfahrens für Pestizide durch Stärkung der Transparenz und der unabhängigen Forschung ist ein Weckruf für die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und die Kommission sowie ein Weg, um das Vertrauen der Bürger in die Entscheidungsfindung der EU wiederherzustellen”, sagte der Mit-Berichterstatter Bart Staes (Grüne/EFA, BE).
„Die jüngsten Enthüllungen von Nachahmungen bestätigen die Notwendigkeit unseres Untersuchungsausschusses. Wir fordern die Europäische Kommission auf, das Zulassungssystem für Pestizide in Europa zu überprüfen und eine sofortige Neubewertung von Glyphosat durchzuführen“, sagte der Ausschussvorsitzende Eric Andrieu (S&D, FR).
Die Entschließung wurde mit 526 Stimmen bei 66 Gegenstimmen und 72 Enthaltungen angenommen.
Hintergrundinformationen
Neun Jahre nach der Verabschiedung der Pflanzenschutzmittelverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) und nach der Kontroverse über die erneute Zulassung von Glyphosat hat das Europäische Parlament am 6. Februar 2018 einen Sonderausschuss für das Genehmigungsverfahren der EU für Pestizide (PEST) eingesetzt. Gemäß dem Beschluss des Parlaments vom 6. Februar 2018 ist dieser Sonderausschuss dafür zuständig, das Genehmigungsverfahren der EU für Pestizide umfassend zu untersuchen.
-
Der verabschiedete Text wird hier verfügbar sein (unter folgendem Datum: 16.01.19)