07.06.2018 Straßburg – Der Sonderausschuss zu Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung (TAX3) wird bis März nächsten Jahres tätig sein. Er wird sowohl auf die Arbeit des vorherigen Panama Papers-Untersuchungsausschusses aufbauen, als auch neue Problemstellungen zum Thema Steuerwesen in den Blick nehmen. Über die Aufgaben des Ausschusses haben wir mit dessen Vorsitzenden Petr Ježek (ALDE) aus Tschechien gesprochen.

Der neue Ausschuss wird den Fokus auf Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung legen. Können Sie einige konkrete Beispiele nennen?

Dieser Ausschuss hat ein umfassenderes Mandat. Wir hatten die TAX1- und TAX2- Ausschüsse, die sich lediglich mit Steuervorbescheiden beschäftigt haben. Der PANA-Ausschuss befasste sich mit den Enthüllungen der Panama Papers, einschließlich Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung. Dieser vierte Ausschuss sollte zunächst einmal auf der Arbeit der vorangegangenen Ausschüsse aufbauen, um zu überprüfen, wie deren Empfehlungen behandelt und umgesetzt werden. Allerdings wird sich der Ausschuss auch mit dem Steuerbetrug, der im Zuge der Paradise Papers enthüllt wurde, sowie Fragen der digitalen Besteuerung und dem Verkauf von Staatsbürgerschaften befassen.

Sie waren Berichterstatter des PANA-Ausschusses, der sich auch mit den Themen Geldwäsche und Steuerbetrug beschäftigt hat. Was muss die EU noch unternehmen?

Dies ist ein fortlaufender Prozess. Der vorherige Ausschuss hatte eine Reihe von Empfehlungen ausgearbeitet, dieser nun wird überprüfen, ob diese auch in den Blick genommen und umgesetzt werden.

Wir werden auch prüfen, wie die digitale Wirtschaft besteuert werden kann, weil sie nicht so besteuert wird, wie es sein sollte. Es ist kein Verbrechen, aber die derzeitige Gesetzeslage erlaubt es nicht, die digitale Wirtschaft auf einem angemessenen Niveau zu besteuern. Die Steuersätze für digitale Unternehmen sind ein Bruchteil dessen, was normale Unternehmen zahlen. Und einige US-amerikanische Digitalunternehmen erwirtschaften mehr als die Hälfte ihres Umsatzes außerhalb der USA, werden dort aber fast ausschließlich besteuert.

In den vergangenen Jahren hatten Whistleblower und Investigativjournalisten einen erheblichen Anteil an der Aufdeckung von Steuerbetrug und Finanzkriminalität. Was kann die EU zum Schutz von Whistleblowern tun, damit sie weiterhin an die Öffentlichkeit treten?

Wir haben bislang keinen formellen Beschluss gefasst. Allerdings hat die Europäische Kommission vor Kurzem einen Richtlinienentwurf zum Schutz von Whistleblowern vorgelegt. Eine Reihe von Maßnahmen kommen in Frage, etwa eine finanzielle Entschädigung und Rechtsgarantien, sollten Whistleblower zum Beispiel aufgrund ihrer Tätigkeit den Job verlieren. Es muss einiges mehr getan werden, um diese Probleme anzugehen, zum Teil auch deshalb, weil die Lage in jedem Mitgliedstaat anders ist.

Wo stehen wir in Sachen Vertrauen in unsere Finanz- und Steuersysteme?

Das kommt ganz darauf an. In meinem Land etwa, der Tschechischen Republik, hat es für mich den Anschein, dass sich niemand für diese Fragen interessiert. In zahlreichen anderen Mitgliedstaaten jedoch machen Steuerhinterziehung und -vermeidung den Bürgern meinen Informationen zufolge erhebliche Sorgen. Haben die Bürgerinnen und Bürger das Gefühl, ungerecht behandelt zu werden und dass bestimmte Personen und Unternehmen Steuern vermeiden können, so untergräbt das natürlich das Vertrauen in das gesamte Finanzsystem und vielleicht sogar in Regierungen überhaupt. Andererseits ist es so, dass eine angemessenere und gerechtere Besteuerung dazu beitragen könnte, die Kluft zu jenen, die sich als Verlierer der Globalisierung fühlen, zu schließen.

Einige Beispiele von großen multinationalen Konzernen sind besonders augenfällig. Sie sollten ihre Produkte, seien es Autos oder Daten, nicht in einem EU-Land verkaufen dürfen, und hauptsächlich in einem anderen EU-Land oder außerhalb der EU besteuert werden. Das ist eindeutig nicht fair. Es ergibt keinen Sinn, aber die Globalisierung und neue Technologien machen ebendies möglich. Dies sollte behoben werden. Den Mitgliedstaaten und dem Ministerrat liegen nun Gesetzesvorschläge vor. Es liegt bei ihnen, die Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) zu unterstützen. Noch immer gibt es Länder, die von umständlichen Steuermodellen profitieren und dazu neigen, Vorschläge zu blockieren. Doch ich hoffe, dass der Druck von anderen Mitgliedstaaten, vom Parlament und insbesondere von den Bürgerinnen und Bürgern die Verabschiedung neuer Maßnahmen früher oder später möglich macht.