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Politische Stiftungen, NGOs und Wirtschaftsverbände bleiben von EU-China-Investitionsabkommen unberührt © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

19.05.2021 Brüssel. Die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland tritt Befürchtungen entgegen, denen zufolge deutsche Stiftungen, Wirtschaftsverbände und andere Nichtregierungsorganisationen in China angeblich aufgrund einer Klausel im EU-China-Investitionsabkommen künftig nur noch von Chinesen geleitet werden dürften. Dies ist nicht korrekt. „Vorgaben für ausländische Nichtregierungsorganisationen in China fallen eindeutig nicht in den Regelungsbereich des Abkommens“, sagte Jörg Wojahn, Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland.

Das umfassende Investitionsabkommen zwischen der EU und China (Comprehensive Agreement on Investment, CAI) ist ein Investitionsabkommen und kann wie alle Handels- und Investitionsabkommen der EU nur für kommerzielle Unternehmen und Wirtschaftsbeteiligte gelten. Die Tätigkeiten nichtstaatlicher Organisationen zur Förderung des sozialen oder politischen Wandels sind keine wirtschaftlichen Tätigkeiten. Das EU-China-Investitionsabkommen verlangt auch nicht, dass europäische Wirtschaftsverbände oder Handelskammern in China über Führungskräfte aus China verfügen müssen. Das Abkommen regelt diese Arten von Tätigkeiten nicht.

Der häufig zitierte Anhang II (Eintrag 9) ist ein einseitiges chinesisches Angebot, das für die EU nicht bindend ist. Dieser Vorbehalt der chinesischen Seite präjudiziert in keiner Weise die Ansichten der EU zu Chinas Politik gegenüber ausländischen Nichtregierungsorganisationen.

Die Europäische Kommission verfolgt die Entwicklung des chinesischen Regelungsumfelds aufmerksam und ist stets bereit, europäische Unternehmen vor Ort im Rahmen unserer wirtschaftlichen Interessenvertretung und unserer Arbeit im Bereich des Marktzugangs zu unterstützen.

Links zum Thema:

EU und China erzielen Grundsatzeinigung über Investitionen
Presseinformation der EU-Kommission vom 30.12.2020.

Fragen und Antworten: Umfassendes Investitionsabkommen zwischen der EU und China

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.