18.07.2018 Tokio – Auf dem 25. EU-Japan-Gipfel, der gestern (17.07.2018) in Tokio stattfand, wurden zwei wegweisende Abkommen unterzeichnet, die die bilateralen Beziehungen erheblich verbessern werden: das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen und das Abkommen über eine strategische Partnerschaft.

Außerdem wurden die Gespräche über die gegenseitige Anerkennung eines gleichwertigen Datenschutzniveaus erfolgreich abgeschlossen, d. h. die EU und Japan erkennen die Datenschutzsysteme der jeweils anderen Seite künftig als „gleichwertig“ an, sodass Daten zwischen der EU und Japan sicher fließen können.

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan ist das bisher umfangreichste Abkommen dieser Art, das von der Europäischen Union jemals ausgehandelt wurde. Es entsteht eine offene Handelszone, in der mehr als 600 Millionen Menschen leben und ein knappes Drittel des weltweiten BIP erwirtschaftet wird. Es schafft die meisten Zölle ab – EU-Unternehmen, die nach Japan exportieren, zahlen bisher jährlich 1 Mrd. EUR an Zöllen – und beseitigt eine Reihe von seit langem bestehenden rechtlichen Hindernissen, z. B. bei Autos. Außerdem wird durch das Abkommen der japanische Markt mit 127 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern für wichtige landwirtschaftliche EU-Ausfuhren geöffnet, und die Möglichkeiten für EU-Ausfuhren in einer ganzen Reihe weiterer Sektoren werden erhöht. Dem Abkommen liegen die höchsten Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards zugrunde, und es enthält ein eigenes Kapitel über nachhaltige Entwicklung. Es handelt sich um das erste von der Europäischen Union ausgehandelte Handelsabkommen, das ein ausdrückliches Bekenntnis zum Pariser Klimaschutzübereinkommen enthält.

Der Präsident der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker, der die Europäische Union zusammen mit dem Präsidenten des Europäischen Rates Donald Tusk vertrat, sagte: „Heute ist ein historischer Tag für unsere langjährige Partnerschaft. Die heutige Unterzeichnung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und Japan ist ein Meilenstein für den Welthandel, und ich freue mich, dass wir außerdem erstmals ein Abkommen über eine strategische Partnerschaft unterzeichnet haben, mit dem unsere Zusammenarbeit auf eine höhere Ebene gehoben wird. Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen wird sich weit über unsere Grenzen hinaus auswirken. Zusammen geben wir damit ein Statement zur Zukunft des freien und fairen Handels ab.  Wir demonstrieren, dass wir stärker und besser dastehen, wenn wir zusammenarbeiten, und wir werden mit gutem Beispiel vorangehen und zeigen, dass es beim Handel nicht nur um Zölle und Schranken geht, sondern um Werte, Prinzipien und die Suche nach einer guten Lösung für alle. Wir sind der Auffassung, dass Protektionismus nicht Schutz bedeutet – und dass es keine Einheit geben kann, wo Unilateralismus herrscht.“

Auf dem Gipfel unterzeichneten die beiden Parteien außerdem das Strategische Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan, das einen übergreifenden und verbindlichen Rahmen für eine verstärkte Zusammenarbeit in zahlreichen Bereichen (darunter Cyberkriminalität, Katastrophenbewältigung, Energie und Sicherheit, Klimawandel, alternde Bevölkerungen) schafft.

Dieses Abkommen wird zusammen mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen die langjährige Partnerschaft der EU mit Japan auf eine neue strategische Ebene heben und erhebliche Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger auf beiden Seiten mit sich bringen. Die primäre Aufgabe des Abkommens wird die einer Charta sein, in der ein Fundament für die Beziehungen zwischen der EU und Japan insgesamt gelegt wird. Es wird den Rahmen zur Verbesserung der bilateralen Zusammenarbeit in internationalen und regionalen Organisationen und Foren darstellen. Es wird der EU und Japan helfen, weltweit gemeinsam für Frieden, Stabilität und Wohlstand sowie für ein offenes internationales System einzutreten. In einer Zeit, in der die regelbasierte internationale Ordnung zunehmend unter Druck gerät, betont das Abkommen die gemeinsamen Werte und Prinzipien, die die Grundlage der Partnerschaft zwischen der EU und Japan bilden, namentlich Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Beide Vertragsparteien bekräftigen ihre Achtung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und aller einschlägigen internationalen Menschenrechtsübereinkommen, denen sie beigetreten sind.

Was den Datenschutz anbelangt, sieht die heute getroffene Vereinbarung die gegenseitige Anerkennung eines gleichwertigen Datenschutzniveaus durch die EU und Japan vor. Nach Annahme der Vereinbarung werden damit personenbezogene Daten geschützt sein, die zu gewerblichen Zwecken übertragen werden, aber auch solche, die zu Strafverfolgungszwecken zwischen den Behörden der EU und Japans ausgetauscht werden, sodass bei all diesen Übermittlungen ein hohes Datenschutzniveau sichergestellt ist.

Um den europäischen Standards gerecht zu werden, hat sich Japan verpflichtet, die folgenden zusätzlichen Garantien zum Schutz der personenbezogenen Daten von Bürgerinnen und Bürgern in der EU einzuführen, bevor die Kommission ihren Angemessenheitsbeschluss formal annimmt:

  • zusätzliche gesetzliche Garantien für Einzelpersonen in der EU, deren personenbezogene Daten nach Japan übermittelt werden, wobei diese zusätzlichen Garantien bestimmte Unterschiede zwischen den beiden Datenschutzsystemen überbrücken sollen. Diese zusätzlichen Garantien werden beispielsweise den Schutz sensibler Daten, die Bedingungen, unter denen EU-Daten aus Japan in ein anderes Drittland weitergeleitet werden können sowie die Ausübung der subjektiven Rechte auf Zugang und Berichtigung stärken. Diese Vorschriften sind für japanische Unternehmen, die Daten aus der EU einführen, verbindlich und vor der unabhängigen japanischen Datenschutzbehörde (PPC) und den Gerichten durchsetzbar.
  • ein Verfahren zur Bearbeitung, Untersuchung und Klärung von Beschwerden von Europäerinnen und Europäern über den Zugang japanischer Behörden zu ihren Daten. Dieser neue Mechanismus wird von der unabhängigen Datenschutzbehörde Japans verwaltet und überwacht.

Auf dem Gipfel erörterten die Spitzen der EU und Japans auch regionale und außenpolitische Fragen, unter anderem die Lage auf der Koreanischen Halbinsel, den Konflikt in der Ostukraine und die rechtswidrige Annexion von Krim und Sewastopol sowie das Bekenntnis zum Festhalten am Gemeinsamen Umfassenden Aktionsplan, der Atomvereinbarung mit Iran. Des Weiteren erörterten sie Möglichkeiten zur Stärkung der Sicherheitspartnerschaft zwischen der EU und Japan und zu einer engeren Zusammenarbeit in den Bereichen Entwicklungspolitik, Bildung, Kultur und Sport sowie weitere bilaterale Fragen.

Hintergrund:

Website zum Gipfeltreffen EU-Japan

Beziehungen EU-Japan (Factsheet)

Gemeinsame Erklärung im Anschluss an das 25. Gipfeltreffen EU-Japan

Äußerungen von Präsident Jean-Claude Juncker auf der Pressekonferenz im Anschluss an das 25. Gipfeltreffen EU-Japan

Strategisches Partnerschaftsabkommen (Factsheet)

Pressemitteilung: EU und Japan unterzeichnen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Factsheet)

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Website)

Gemeinsame Erklärung von Haruhi Kumazawa, Kommissar der Datenschutzbehörde Japans, und Věra Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung der Geschlechter der Europäischen Kommission

Pressemitteilung: Europäische Union und Japan vereinbaren Schaffung des weltweit größten Raums für einen sicheren Datenverkehr

Memo: Fragen und Antworten zum Angemessenheitsbeschluss für Japan

Unterstützung bei der Umsetzung der Abkommen über wirtschaftliche und strategische Partnerschaft im Rahmen des Partnerschaftsinstruments

Website der Delegation der Europäischen Union in Japan