05.09.2018 Brüssel/Straßburg – Ein europaweites privates Altersvorsorgeprodukt wird es Sparern in der gesamten EU ermöglichen auch bei einem Umzug in einen anderen EU-Mitgliedstaat weiter in ihren Vertrag einzuzahlen. 

Der Wirtschafts- und Währungsausschuss hat am 3. September für neue Regeln zur Einführung privater Altersvorsorgeprodukte mit standardisierten Produktmerkmalen in der gesamten EU gestimmt. Diese werden mit nationalen Produkten in diesem Bereich konkurrieren und damit denjenigen, die für den Ruhestand sparen wollen, eine größere Auswahl bieten.

Die Berichterstatterin des Parlaments, die niederländische Abgeordnete Sophie in ‚t Veld (ALDE), betont, dass die europäische Aufsicht den Hauptreiz des Produkts ausmache. Sie hebt hervor: „Es wird ein Produkt sein, in das man vertrauen kann. Ein privates kalkulierbares und kostengünstiges Altersvorsorgeprodukt, unabhängig vom Standort in der EU. Das PEPP bringt auch einen klaren Satz von Informationen, die dem Sparer ausgehändigt werden müssen, mit sich sowie obligatorische Beratung, um sicherzustellen, dass der Sparer weiß, was er kauft und was er erwarten darf.“

Was sind private Altersvorsorgeprodukte?

Private Altersvorsorgeprodukte geben den Menschen die Möglichkeit, Geld für den Ruhestand beiseite zu legen. Sie sind freiwillig und ergänzen das, was Sie aus dem öffentlichen Rentensystem und den Beiträgen Ihres bzw. Ihrer Arbeitgeber erhalten können.

Während Sie nicht verpflichtet sind, eine private Altersvorsorge zu haben, kann diese eine nützliche zusätzliche Einnahmequelle sein, wenn Sie in den Ruhestand gehen. Geld, das Sie einsetzen, wird in Finanzinstrumente investiert. Es gibt steuerliche Anreize für diese Art des Sparens.

Die Alternative der EU

In den EU-Ländern gibt es viele private Altersvorsorgeprodukte auf dem Markt, die jedoch sehr unterschiedlich sind. Das europaweite private Altersvorsorgeprodukt (Pan-European Personal Pension Product – PEPP) soll eine einfache Alternative mit Standardproduktmerkmalen und transparenten Kosten bieten, die grenzüberschreitend vertrieben werden kann.

Die Sparer profitieren von der erhöhten Portabilität, da sie in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten und trotzdem bei demselben Anbieter für den Ruhestand sparen können. PEPP-Anbieter hingegen können ihre Produkte an einen größeren Markt verkaufen und Größenvorteile erzielen.

Mit den PEPPs dürften sich die von Anbietern von privaten Vorsorgeprodukten gehaltenen Vermögenswerte im Jahr 2030 auf 2 100 Milliarden Euro belaufen, so eine von der Europäischen Kommission zitierte Studie.

Die Sparer können zwischen verschiedenen Anlageoptionen wählen und so das Risiko angeben, mit dem sie sich wohlfühlen. Wer sich für die Standardoption entscheidet, erhält garantiert das gesamte eingesetzte Kapital zurück. Darüber hinaus können die Sparer zu gedeckelten Kosten zu anderen Anbietern solcher Produkte wechseln.

Steuerliche Behandlung

Steuerliche Anreize können entscheidend dafür sein, ob Menschen private Altersvorsorgeprodukte in Anspruch nehmen. In einer gesonderten Empfehlung an den Rat argumentiert der Wirtschaftsausschuss, dass PEPPs von den Ländern steuerlich begünstigt werden sollten, um Sparer anzuziehen.

Zu den Optionen gehört, dass jedes Land einzeln den PEPPs die gleiche Steuervergünstigung gewährt wie anderen nationalen Produkten, oder dass alle EU-Länder gemeinsam spezifische Steuererleichterungen vereinbaren. Wie bei allen Fragen im Zusammenhang mit dem Thema Besteuerung würde eine Einigung über einen gemeinsamen Ansatz die Einstimmigkeit zwischen den Mitgliedstaaten erfordern.

Nächste Schritte

Die EU-Abgeordneten werden nun die Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission aufnehmen, um eine Einigung über die neuen Regeln zu erzielen.