26.05.2020 Brüssel. Der Rat hat heute (Dienstag) dem Vorschlag der Kommission zugestimmt, die Frist für Hauptversammlungen Europäischer Gesellschaften (SE) und die Generalversammlungen Europäischer Genossenschaften (SCE) zu verlängern. „Wir begrüßen die rasche Annahme dieser Sofortmaßnahmen durch den Rat nach Zustimmung des Parlaments. Diese Krise erschüttert alle Unternehmen bis ins Mark, ob national oder europäisch“, so EU-Justizkommissar Didier Reynders und EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton. „Dank dieser Maßnahmen werden Europäische Aktiengesellschaften und Europäische Genossenschaften mehr Zeit haben, ihre Hauptversammlungen abzuhalten und die rechtlich oder wirtschaftlich notwendigen Entscheidungen zu treffen, um ihr Funktionieren in diesen herausfordernden Zeiten zu sichern.“
Die Maßnahmen ermöglichen es den Europäischen Gesellschaften und den Europäischen Genossenschaften, ihre Hauptversammlungen ausnahmsweise innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres abzuhalten, anstatt innerhalb von sechs Monaten, wie in der Gesetzgebung vorgesehen. Mit den neuen Regeln sollten die Hauptversammlungen jedoch nicht später als am 31. Dezember 2020 stattfinden.
Die Abhaltung von Hauptversammlungen ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass gesetzlich vorgeschriebene oder wirtschaftlich notwendige Entscheidungen für das Unternehmen oder die Genossenschaft, Aktionäre, Mitglieder und Dritte rechtzeitig getroffen werden. Die Sofortmaßnahmen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Links zum Thema:
Coronavirus: Council adopts temporary rules to extend the time limit for general meetings of “European companies” (SEs) and cooperatives (SCEs)
Nachricht der EU-Kommission vom 26.05.2020.
EU-Vorschriften im Bereich Gesellschaftsrecht und Corporate Governance
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland