15.06.2018 Brüssel/Straßburg – Gestern (14.06.2018) wurde zwischen den Verhandlungsführern der Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates eine ehrgeizige politische Einigung über die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien in Europa erzielt. Der neue Rechtsrahmen sieht unter anderem für die EU für 2030 ein verbindliches Ziel von 32 Prozent für erneuerbare Energien mit einer Revisionsklausel nach oben bis 2023 vor.
Die Einigung bedeutet, dass zwei der acht Legislativvorschläge des Pakets „Saubere Energie für alle Europäer“ vom November 2016 von den Mitgesetzgebern angenommen wurden. Am 14. Mai wurde das erste Element des Pakets, die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, verabschiedet.
Der für Klimaschutz und Energie zuständige Kommissar Miguel Arias Cañete sagte: „Erneuerbare Energien sind gut für Europa, und heute ist Europa gut in erneuerbaren Energien. Dieses Abkommen ist ein hart errungener Sieg in unseren Bemühungen, das wahre Potenzial des europäischen Übergangs zu sauberer Energie freizusetzen. Dieses neue Ziel wird uns helfen, unsere Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen und wird sich in mehr Arbeitsplätzen, niedrigeren Energiekosten für die Verbraucher und weniger Energieimporten niederschlagen. Besonders erfreut bin ich über das neue europäische Ziel von 32 Prozent. Die Verbindlichkeit des Ziels gibt den Anlegern zusätzliche Sicherheit. Ich fordere nun das Europäische Parlament und den Rat auf, die Verhandlungen mit demselben Engagement fortzusetzen und die übrigen Vorschläge des Pakets „Saubere Energie für alle Europäer“ abzuschließen. Damit sind wir auf dem richtigen Weg zur langfristigen Strategie, die die Kommission bis Ende dieses Jahres vorlegen will.“
Dies wird es Europa ermöglichen, seine Führungsrolle im Kampf gegen den Klimawandel, beim Übergang zu sauberer Energie und bei der Erreichung der Ziele des Pariser Abkommens zu behalten. Die heute vereinbarten Regeln dienen auch dazu, ein günstiges Umfeld zu schaffen, um öffentliche und private Investitionen in Innovation und Modernisierung in allen Schlüsselbereichen zu beschleunigen. Wir vollziehen diesen Übergang zu einer modernen und sauberen Wirtschaft unter Berücksichtigung der Unterschiede im Energiemix und in den Wirtschaftsstrukturen innerhalb der EU. Über die Aktualisierung und Stärkung unserer Energie- und Klimagesetzgebung hinaus zielt die EU darauf ab, Maßnahmen zu entwickeln, die Investitionen fördern, Arbeitsplätze schaffen, die Fähigkeiten der Menschen verbessern, die Industrie stärken und innovieren und sicherstellen, dass kein Bürger, Arbeitnehmer oder Region in diesem Prozess zurückbleibt.
Wichtigste Errungenschaften
– Festlegung eines neuen, verbindlichen Ziels für erneuerbare Energien für die EU für 2030 von 32 Prozent, einschließlich einer Überprüfungsklausel bis 2023 für eine Aufwärtsrevision des EU-Ziels.
– Verbesserte Ausgestaltung und Stabilität von Förderregelungen für erneuerbare Energien.
– Ermöglicht eine echte Rationalisierung und Reduzierung der Verwaltungsverfahren.
– Schafft einen klaren und stabilen Rechtsrahmen für den Eigenverbrauch.
– Erhöht die Ambitionen in den Bereichen Transport und Heizen/Kühlen.
– Verbessert die Nachhaltigkeit der Bioenergienutzung.
Nächste Schritte
Nach dieser politischen Einigung muss der Text der Richtlinie vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen werden. Nach der Billigung durch beide Mitgesetzgeber in den kommenden Monaten wird die aktualisierte Richtlinie über erneuerbare Energien im Amtsblatt der Union veröffentlicht und tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Elemente der Richtlinie 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen.
Hintergrund
Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist Teil der Umsetzung der Prioritäten der Juncker-Kommission zum Aufbau einer „belastbaren Energieunion und einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik“. Die Kommission möchte, dass die EU den Übergang zu sauberer Energie anführt. Aus diesem Grund hat sich die EU verpflichtet, die CO2-Emissionen bis 2030 um mindestens 40 Prozent zu senken und gleichzeitig die Wirtschaft der EU zu modernisieren sowie Arbeitsplätze und Wachstum für alle europäischen Bürger zu schaffen. Dabei orientiert sich die Kommission an drei Hauptzielen: Energieeffizienz an erster Stelle, weltweite Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien und faire Bedingungen für die Verbraucher. Durch die Förderung erneuerbarer Energien, die aus einer Vielzahl von Quellen wie Wind, Sonne, Wasser, Gezeiten, Geothermie und Biomasse erzeugt werden können, verringert die EU ihre Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen und macht ihre Energieerzeugung nachhaltiger. Die Branche der erneuerbaren Energien treibt auch die technologische Innovation und die Beschäftigung in ganz Europa voran.
Die EU hat bereits eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien in Europa beschlossen. Sie beinhalten
– Die EU-Richtlinie über erneuerbare Energien aus dem Jahr 2009 hat ein verbindliches Ziel von 20 Prozent des Endenergieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen bis 2020 festgelegt. Um dies zu erreichen, haben sich die EU-Länder verpflichtet, ihre eigenen nationalen Ziele für erneuerbare Energien zu erreichen. Außerdem müssen sie bis 2020 jeweils mindestens 10 Prozent ihrer Kraftstoffe aus erneuerbaren Quellen stammen.
– Alle EU-Länder haben nationale Aktionspläne für erneuerbare Energien verabschiedet, aus denen hervorgeht, welche Maßnahmen sie ergreifen wollen, um ihre Ziele für erneuerbare Energien zu erreichen.
Weitere Informationen:
Erneuerbare Energien