17.01.2019 Brüssel – Die Europäische Kommission hat gestern (Mittwoch, 16.01) von den Mitgliedstaaten grünes Licht für die Verhängung von endgültigen Zöllen auf bestimmte Stahlimporte erhalten. Die Kommission hatte am 4. Januar der Welthandelsorganisation die Ergebnisse der Untersuchung für Schutzmaßnahmen bei bestimmten Stahlerzeugnissen mitgeteilt. Diese Maßnahmen sollen die europäischen Stahlerzeuger vor Marktverzerrungen schützen, die durch die einseitigen US-Maßnahmen zur Beschränkung der Stahleinfuhren auf den amerikanischen Markt entstanden sind.
Der Handel mit Stahl von anderen Erzeugern wurde infolgedessen vom amerikanischen auf den EU-Markt umgeleitet. Die endgültigen Maßnahmen der EU zielen darauf ab, die traditionellen Handelsströme zu erhalten.
Die Schutzmaßnahmen zielen auf eine genau definierte Liste von Stahlerzeugnissen, unabhängig von ihrer Herkunft, und stellen ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der europäischen Stahlerzeuger und -verbraucher her.
Die Kommission wird nun das Verfahren abschließen, so dass die endgültigen Maßnahmen Anfang Februar 2019 in Kraft treten und damit die seit Juli 2018 (bis 4. Februar 2019) geltenden vorläufigen Schutzmaßnahmen ersetzen können. Die neuen Maßnahmen können bis Juli 2021 in Kraft bleiben.
Weitere Informationen:
Die Handelsschutzmaßnahmen der EU