Reisebeschränkungen wegen Coronakrise: EU-Kommission legt Leitlinien für Fahrgastrechte vor © Europäische Gemeinschaften, 1996, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

18.03.2020 Brüssel. Vor dem Hintergrund der Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen, die einzelne Mitgliedstaaten in der Coronakrise eingeführt haben, hat die EU-Kommission heute (Mittwoch) Leitlinien zu Passagierrechten veröffentlicht. Diese sollen sicherstellen, dass die Rechte der Reisenden in der gesamten EU einheitlich angewendet werden. EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean sagte: „Im Falle von Annullierungen muss der Reiseanbieter den Fahrgästen das Geld zurückzahlen oder ihnen eine neue Flugverbindung vorschlagen. Wenn die Fahrgäste selbst beschließen, ihre Reise zu stornieren, hängt die Erstattung des Ticketpreises von der Art des Tickets ab. Die Unternehmen können auch Gutscheine zur späteren Verwendung anbieten.“

Die Leitlinien stellen allerdings auch klar, dass die derzeitigen Umstände „außergewöhnlich“ sind, mit der Folge, dass bestimmte kurzfristige Rechte – wie z.B. die Entschädigung bei Annullierung eines Fluges weniger als zwei Wochen vor dem Abflugdatum – nicht geltend gemacht werden können.

Die Leitlinien sollen Klarheit für Reisende schaffen und auch die Kosten für den Transportsektor senken, der von dem Ausbruch stark betroffen ist. „Die heutigen Leitlinien werden für die dringend benötigte Rechtssicherheit in Bezug auf die koordinierte Anwendung der EU-Passagierrerchte in der gesamten Union sorgen. Wir beobachten weiterhin die sich rasch entwickelnde Lage und werden erforderlichenfalls weitere Schritte unternehmen“, sagte Vălean.

Die Leitlinien betreffen die Rechte der Passagiere bei Reisen mit dem Flugzeug, der Bahn, dem Schiff oder Bus, der See und der Binnenschifffahrt sowie die entsprechenden Verpflichtungen der Beförderungsunternehmen.

Hintergrund

Die EU ist der einzige Rechtsraum der Welt, in dem die Bürgerinnen und Bürger durch umfassende Passagierrechte geschützt sind – egal, ob sie mit dem Flugzeug, der Bahn, dem Schiff, dem Bus oder dem Bus reisen. Die Beförderungsunternehmen müssen den Passagieren, deren Flugdienst annulliert wurde, eine Rückerstattung (Rückerstattung der Fahrkarten) oder eine anderweitige Beförderung anbieten. Außerdem müssen sie auch Verpflegung und Unterkunft anbieten. Hinsichtlich der Entschädigung unterscheiden sich die Regeln je nach Verkehrsträger.

Links zum Thema:

COVID-19: Commission provides guidance on EU passenger rights
Presseinformation der EU-Kommission vom 18.03.2020.

Auslegungsrichtlinien zu den EU-Rechtsvorschriften für Passagiere im Zusammenhang mit der sich entwickelnden Situation mit COVID-19 (deutsche Übersetzung folgt im EU-Amtsblatt)

EU-Passagierrechte

Überblick über die nationalen Maßnahmen nach Ländern

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.