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Šefčovič zu einseitiger britischer Entscheidung über Übergangsfristen im Nordirland-Protokoll: UK bricht internationales Recht © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

04.03.2021 Brüssel. Nach der Entscheidung der britischen Regierung, Übergangsfristen zu Warenlieferungen nach Nordirland unilateral zu verlängern, hat EU-Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič gestern (Mittwoch) Abend in einem Telefonat mit dem britischen Minister David Frost die große Sorge der EU über das Vorgehen des Vereinigten Königreichs zum Ausdruck gebracht. „Dies ist das zweite Mal, dass die britische Regierung gegen internationales Recht verstoßen wird“, erklärte Šefčovič, der Co-Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses EU-UK ist, in dem die Modalitäten der Beziehungen beider Partner nach dem Brexit diskutiert werden. Die EU werde im Einklang mit seinen rechtlichen Möglichkeiten unter dem Austrittsabkommens und dem Handels- und Kooperationsabkommen reagieren.

Die britische Entscheidung sei eine klare Abkehr von dem bisher vorherrschenden konstruktiven Ansatz; die britische Regierung habe die EU auch nicht von ihrer Entscheidung unterrichtet. Dies untergrabe sowohl die Arbeit des Gemeinsamen Ausschusses, „als auch das gegenseitige Vertrauen, das für eine lösungsorientierte Zusammenarbeit notwendig ist.“

Die ursprünglich gemeinsam beschlossenen Übergangsfristen sind Protokoll zu Irland und Nordirland festgelegt, das Teil des Austrittsabkommens ist. Es legt grundsätzlich fest, dass für Nordirland weiterhin eine begrenzte Zahl von Vorschriften im Zusammenhang mit dem EU-Binnenmarkt gelten wird, damit eine harte Grenze auf der irischen Insel vermieden werden kann. Hierbei handelt es sich um Rechtsvorschriften für den Warenverkehr, sanitäre Vorschriften für Veterinärkontrollen („SPS-Vorschriften“) sowie um Vorschriften in den Bereichen Agrarproduktion/Vermarktung von Agrarerzeugnissen, Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern sowie staatliche Beihilfen.

Nordirland bleibt Teil des Zollgebiets des Vereinigten Königreichs. Der Zollkodex der Union wird für alle nach Nordirland verbrachten Waren gelten. Auf diese Weise werden Zollkontrollen auf der irischen Insel vermieden. Für nach Nordirland verbrachte Waren gelten die EU-Zölle, wenn das Risiko besteht, dass diese Waren in den EU-Binnenmarkt gelangen. Wenn allerdings für Waren, die aus dem Rest des Vereinigten Königreichs nach Nordirland verbracht werden, keine Gefahr besteht, dass sie in den EU-Binnenmarkt gelangen, werden keine Zölle erhoben.

Für die Umsetzung dieser Bestimmungen gelten derzeit noch Übergangsfristen, die die britische Regierung nun einseitig verlängert hat.

Maroš Šefčovič betonte, dass das Vereinigte Königreich auf der letzten Sitzung des Gemischten Ausschusses EU-UK am 24. Februar sein Engagement für die ordnungsgemäße Umsetzung des Protokolls sowie die unverzügliche Umsetzung aller im Dezember 2020 im Gemischten Ausschuss gefassten Beschlüsse bekräftigt hatte. Er erinnerte auch daran, dass beiden Seiten vereinbart hatten, gemeinsam mit nordirischen Wirtschaftsvertretern und anderen nach Lösungen zu suchen.

Links zum Thema:

Statement von Maroš Šefčovič

Website zum Protokoll zu Irland und Nordirland

Informationen zum Austrittsabkommens und zum Handels- und Kooperationsabkommen

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.