17.04.2019 Brüssel/Straßburg – Nach neuen EU-Vorschriften soll es künftig schwieriger sein, die Bestandteile für selbst hergestellte Explosivstoffe zu bekommen.

Die EU hat mehrere Maßnahmen zur Prävention von Terroranschlägen ergriffen und aktualisiert nun die Vorschriften für Chemikalien, die zur Herstellung selbstgebauter Bomben verwendet werden können. Das Parlament hat die Regeln am 16. April gebilligt.

Selbstgebaute Bomben

Selbst hergestellte Explosivstoffe wurden bei den meisten Terroranschlägen in der EU, darunter 2015 in Paris, 2016 in Brüssel sowie 2017 in Manchester und Parsons Green eingesetzt. Die Chemikalien zu ihrer Herstellung (sogenannte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe) finden sich in einer Reihe von Produkten, darunter Waschmittel, Düngemittel, Sonderkraftstoffe, Schmierstoffe und Chemikalien zur Wasseraufbereitung.

Im Rahmen eines Maßnahmenpakets gegen Terrorismus und Kriminalität verschärft die EU die Vorschriften darüber, wer diese Stoffe kaufen kann bzw. wie sie erworben werden können. Da diese Chemikalien jedoch auch legitime Verwendungsmöglichkeiten haben, war es wichtig, sicherzustellen, dass Personen wie Landwirte, Bergarbeiter und Feuerwerkshersteller sie auch weiterhin verwenden können.

Die derzeitigen Vorschriften stammten aus dem Jahr 2013 und beschränkten den Verkauf von Stoffen wie Wasserstoffperoxid und Salpetersäure. Die Regeln hatten dazu beigetragen, die Verfügbarkeit von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe zu verringern, hatten aber einige Schwachstellen.

„Die jüngsten Terroranschläge haben gezeigt, dass kein EU-Land den Terrorismus im Alleingang bewältigen kann, und ich sehe es als Priorität an, die Verfügbarkeit von explosiven Stoffen auf Unionsebene zu regeln“, sagte der lettische Berichterstatter Andrejs Mamikins (S&D).

 

Was wird sich ändern?

Derzeit unterscheiden sich die Genehmigungs- und Registrierungssysteme in den einzelnen Mitgliedstaaten erheblich. Mit der neuen Verordnung werden gemeinsame EU-Regeln für die Erteilung von Genehmigungen für Mitglieder der Allgemeinheit mit legitimen Interessen festgelegt. So müssen sie eine gründliche Sicherheitsüberprüfung einschließlich einer Strafregisterprüfung durchlaufen.

Die neuen Regeln sollen eine klare Definition der „Allgemeinheit“, die diese Chemikalien nicht kaufen kann, und der „gewerblichen Verwender“, die sie bei ihrer Arbeit nutzen, einführen.

Da Terroristen neue „Rezepte“ mit Inhaltsstoffen verwenden, die nicht unter die geltenden Vorschriften fallen, schlägt die Kommission vor, neue Chemikalien, wie beispielsweise Schwefelsäure, in die Liste der Stoffe mit eingeschränkter Verwendung aufzunehmen.

Die neuen Regeln gelten sowohl für den Offline- als auch für den Online-Verkauf.

„Es ist besonders wichtig, dass die Online-Plattformen die Verpflichtungen aus dieser Verordnung erfüllen und sicherstellen, dass chemische Substanzen, die für den Bombenbau verwendet werden können, eingeschränkt werden“, sagt Mamikins.

Nächste Schritte

Die Regeln müssen nun vom Rat förmlich gebilligt werden, bevor sie in Kraft treten können. Die Regeln werden 18 Monate nach Veröffentlichung im Amtsblatt wirksam.