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Sitzung des Bundesrates am 5. März 2021 zu TOP 42: Rede von Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung zu TOP 42, Entwurf des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) © Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

PresseInformation des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung vom 05.03.2021.

Sitzung des Bundesrates am 5. März 2021 zu TOP 42: Rede von Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung zu TOP 42, Entwurf des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP)

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Europäische Union hat geliefert. Mit dem Programm Next Generation EU werden 750 Milliarden Euro bereitgestellt, um auf die Folgen der Covid-19-Pandemie zu reagieren.

Es geht darum, den dauerhaften Verlust wirtschaftlicher Wertschöpfung und von Millionen von Arbeitsplätzen abzuwenden. Es geht aber auch darum, durch zukunftsträchtige Investitionen einen nachhaltigen Wiederaufbau zu befördern und Europa resilienter gegenüber Krisen unterschiedlicher Natur aufzustellen.

Die Bundesregierung hat in ihrem Entwurf für einen Deutschen Aufbau- und Resilienzplan jene Bereiche aufgeführt, in denen die EU-Mittel zur Überwindung der Krise eingesetzt werden sollen. Die dort vorgenommene Schwerpunktsetzung ist grundsätzlich geeignet, eine ökologische und digitale Transformation voranzutreiben.

Es gibt allerdings zwei Punkte, die ich hier heute kritisch anmerken möchte.

Erstens: Der Koalitionsausschuss des Bundes hat entschieden, dass die Mittel vorrangig in den Bundeshaushalt fließen sollen, um dort Mittel im Konjunktur- und Zukunftsprogramm des Bundes zu ersetzen. Das Prinzip der Additionalität wird damit nicht nur umgangen, sondern völlig ignoriert.

Zweitens hat es die Bundesregierung bisher leider – und ich muss sagen: erneut! – versäumt, die Länder ausreichend einzubinden. Dieses Muster wiederholt sich: Bei der Brexit-Anpassungs-Reserve werden die Länder gerade ebenfalls außen vor gelassen, und beim Just Transition Fund hat der Bund die Länder auch nicht in die Mittelverwendung einbezogen.

Es reicht meines Erachtens nicht aus, darauf zu verweisen, dass die länderspezifischen Empfehlungen im Nationalen Reformprogramm umgesetzt werden, das noch in der Erarbeitung steckt.

Die Europaministerkonferenz hat sich hierzu mit einem einstimmig gefassten Beschluss in der letzten Woche geäußert. Wir haben darauf hingewiesen, dass der Bund die Länder zu Recht im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan als wichtige Akteure bezeichnet, sie allerdings gleichzeitig in die Erstellung nicht einbezieht. Dabei sind es die Länder, die über die notwendige Erfahrung in der Umsetzung der Europäischen Fonds und Programme verfügen.

Und die Länder wissen am besten, welche Maßnahmen vor Ort greifen. Unsere Expertise muss im Sinne einer erfolgreichen Umsetzung der europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität in Deutschland herangezogen werden.

Gemäß Artikel 22 der Verordnung zur Einrichtung einer Aufbau- und Resilienzfazilität müssen Komplementarität, Synergie, Kohärenz und Konsistenz mit anderen europäischen Programmen –insbesondere mit dem EFRE und dem ESF – sichergestellt werden.

Die Umsetzung der Strukturfonds erfolgt ganz überwiegend aber über die Operationellen Programme der Länder. Es muss also eine Prüfung und Abgrenzung aller Maßnahmen der künftigen Operationellen Programme mit den Maßnahmen des deutschen Aufbau- und Resilienzplans erfolgen. Dies betrifft im EFRE z. B. die Bereiche Elektromobilität und Energieeffizienz, hier sind schon jetzt Überschneidungen erkennbar.

Eine fehlende Abstimmung mit den Ländern kann so zu Verzögerungen in der Aufstellung der Operationellen Programme für die Strukturfonds in den Ländern führen. Das darf in gar keinem Fall passieren.

Der Fokus muss angesichts der wirtschaftlichen Verwerfungen durch die Corona-Pandemie jetzt aber darauf liegen, dass die Mittel in der Region ankommen und wichtige Impulse für Wachstum, Beschäftigung und nachhaltige Entwicklung setzen.

Das bedeutet Investitionen in die Wettbewerbsfähigkeit, in den Umwelt- und Klimaschutz, in die Stärkung des Gesundheitssystems und in die Digitalisierung. Diese Ziele können wir, Bund und Länder gemeinsam, nur erreichen, wenn die Länder ein Mitspracherecht bei der Gestaltung und Umsetzung der Programme haben.

Machen wir uns nichts vor: Alle politischen Ebenen, von der EU bis zur kommunalen Ebene, stehen angesichts der Zumutungen für die Menschen und die Wirtschaft durch die CoronaBeschränkungen, aber auch die noch zu langsamen Fortschritte bei der Impfkampagne, derzeit unter besonderem Rechtfertigungsdruck.

Umso wichtiger ist es, die zusätzlichen EU-Mittel sinnvoll unter Berücksichtigung der regionalen Bedarfe sowie ergänzend zu den Strukturfonds einzusetzen. Ich appelliere daher an die Bundesregierung, das Partnerschaftsprinzip ernst zu nehmen und die Länder frühzeitig einzubinden. Wir Länder sind es, die mit den Akteuren vor Ort in unmittelbarem Kontakt stehen.

Eine ernsthafte Partnerbeteiligung ist im föderalen System insofern kein Selbstzweck, sondern aus funktionalen und übergeordneten politischen Erwägungen geboten.

Ich erwarte von der Bundesregierung, ihrer Verantwortung nachzukommen und die Länder ernsthaft in die Konzipierung und Umsetzung des deutschen Wiederaufbau- und Resilienzplans einzubinden. Mit dem Schreiben von Herrn Staatsminister Hoppenstedt, das gestern bei uns eingegangen ist, ist ein erster Schritt getan, aber da muss noch mehr kommen.

Die Aufgaben sind groß.

Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, das wir gemeinsam an ihnen arbeiten und sie lebensnah anpacken, mit dem Blick auf die Regionen, den wir Länder haben.

Wir sind dazu bereit.