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Sozialkommissar Nicolas Schmit: Leitlinien der Kommission zum Schutz von Saisonarbeitskräften sind ein Weckruf an die Mitgliedstaaten © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

16.07.2020 Brüssel. Die Europäische Kommission will den Schutz von Saisonarbeitskräften in der EU vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie verbessern und hat dazu heute (Donnerstag) Leitlinien vorgelegt. Nicolas Schmit, der für Beschäftigung und soziale Rechte zuständige EU-Kommissar, erklärte dazu: „Jedes Jahr tragen Hunderttausende Saisonarbeitskräfte dazu bei, überaus wichtige Wirtschaftszweige der EU, wie den Nahrungsmittel- und Landwirtschaftssektor, zu unterstützen. Die Coronavirus-Pandemie hat die schwierigen Lebens- und Arbeitsbedingungen, mit denen sie konfrontiert sind, ins Licht gerückt. Dieser Problematik muss man sich stellen. Unsere Leitlinien sind ein Weckruf an die Mitgliedstaaten und Unternehmen, dafür zu sorgen, dass sie ihrer Pflicht nachkommen, unverzichtbare, aber schutzbedürftige Arbeitskräfte zu schützen.“

In den Leitlinien wird auf die Rechte von Saisonarbeitskräften ungeachtet ihres Status hingewiesen: gleich ob es sich um EU-Bürgerinnen und -Bürger oder Drittstaatsangehörige handelt, die regelmäßig auf eigene Initiative im Ausland arbeiten oder beispielsweise über Zeitarbeitsfirmen oder Arbeitsvermittlungsagenturen entsandt werden. Die Kommission gibt den nationalen Behörden und den Sozialpartnern Orientierungshilfen, um die Rechte, die Gesundheit und die Sicherheit von Saisonarbeitskräften zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Saisonarbeitskräften ihre Rechte bekannt sind.

Grenzüberschreitend beschäftigte Saisonarbeitskräfte haben ein breites Spektrum an Rechten, geraten jedoch aufgrund der häufigen Befristung ihrer Arbeitsverträge schneller in prekäre Arbeits- und Lebensbedingungen. Die Coronavirus-Pandemie hat diese schweren Bedingungen stärker ins Blickfeld gerückt und in einigen Fällen noch verschärft. In einigen Fällen können solche Probleme das Risiko von COVID-19-Clustern erhöhen.

Die Leitlinien decken eine Reihe von Aspekten ab, darunter:

  • das Recht von Saisonarbeitskräften, in einem EU-Mitgliedstaat zu arbeiten, unabhängig davon, ob sie EU-Bürger sind oder aus Ländern außerhalb der EU kommen
  • angemessene Lebens- und Arbeitsbedingungen, einschließlich physischer Distanzierung und angemessener Hygienemaßnahmen
  • klare Unterrichtung der Arbeitskräfte über ihre Rechte
  • Schwarzarbeit
  • Aspekte der Sozialversicherung

Einzelstaatliche Maßnahmen

In den Leitlinien werden die nationalen Behörden und die Sozialpartner aufgefordert, neue Maßnahmen zu treffen, um die Vorschriften für Saisonarbeiter ordnungsgemäß anzuwenden und durchzusetzen. Die Leitlinien enthalten dazu konkrete Empfehlungen und Aufforderungen an die Mitgliedstaaten, wie z.B.:

  • alles zu tun, um menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen für Saisonarbeitskräfte zu gewährleisten
  • die Arbeitgeber bei der Umsetzung der Anforderungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterstützen und den Arbeitskräften klare Informationen in einer ihnen verständlichen Sprache zur Verfügung zu stellen
  • kleineren Unternehmen praktische Leitlinien an die Hand zu geben
  • die Vor-Ort-Kontrollen zu verstärken, um die ordnungsgemäße Anwendung der Arbeitsschutzvorschriften für Saisonarbeitskräfte sicherzustellen

Die Kommission wird in dieser wichtigen Frage weiterhin mit den Mitgliedstaaten, den Sozialpartnern, der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) und der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) zusammenarbeiten.

EU-Maßnahmen

Die Kommission will den Schutz der Rechte von Saisonarbeitskräften stärken und plant:

  • eine Studie zur Erhebung genauer Daten über Saisonarbeit innerhalb der EU und zur Ermittlung der wichtigsten Herausforderungen, auch im Zusammenhang mit der Vergabe von Unteraufträgen;
  • eine Erhebung zu Berufen mit hohem Risiko, einschließlich Saisonarbeit, die von der EU-OSHA in enger Zusammenarbeit mit dem Ausschuss Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter durchgeführt wird;
  • eine Sensibilisierungskampagne, die von der Europäischen Arbeitsbehörde koordiniert wird und auf Sektoren ausgerichtet ist, die der Saisonarbeit stärker ausgesetzt sind;
  • eine Anhörung der europäischen Sozialpartner zur Saisonarbeit;
  • eine vergleichende Analyse in verschiedenen Mitgliedstaaten durch das Netz der Rechtsexperten für Freizügigkeit und Koordinierung der sozialen Sicherheit (MoveS);
  • Unterstützung der Mitgliedstaaten durch die Europäische Plattform zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und die Kampagne # EU4FairWork4‚ um Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber stärker für Rechte und Pflichten zu sensibilisieren.

Hintergrund

Mehr als 13,7 Millionen Europäerinnen und Europäer leben bzw. arbeiten in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen. Bestimmte Sektoren der europäischen Wirtschaft, insbesondere die Agrar- und Ernährungswirtschaft und der Fremdenverkehr, sind für bestimmte Zeiträume des Jahres auf die Unterstützung von Saisonarbeitskräften aus anderen EU- und aus Nicht-EU-Ländern angewiesen. Die Kommission schätzt, dass der Durchschnitt der aktiven Saisonarbeitskräfte in der EU pro Jahr zwischen mehreren Hunderttausend und einer Million liegt.

Zum Schutz der Saisonarbeitskräfte werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Durchsetzung bestehender EU- und nationaler Rechtsvorschriften und die diesbezüglichen Vor-Ort-Kontrollen zu verstärken, auch mit Unterstützung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA).

Diese Leitlinien ergänzen die am 30. März 2020 veröffentlichten Leitlinien für die Ausübung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte während des COVID-19-Ausbruchs und entsprechen einer Forderung des Europäischen Parlaments in seiner Entschließung vom 19. Juni 2020 zum Schutz von Grenzgängern und Saisonarbeitskräften.

Links zum Thema:

Coronakrise: Europäische Kommission fordert Maßnahmen zum Schutz von Saisonarbeitskräften
Presseinformation der EU-Kommission vom 16.07.2020.

Leitlinien für die Ausübung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte während des COVID-19-Ausbruchs (16. Juli 2020)

Leitlinien zur Ausübung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte während des COVID-19-Ausbruchs (30. März 2020)

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.