Staatlich garantierte Kredite in der Coronakrise: Ein kleines Risiko muss bei den Banken bleiben © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

31.03.2020 Brüssel. In der Debatte um staatliche Bürgschaften für Kredite an Unternehmen in der Coronakrise weist die Europäische Kommission auf die notwendige Prüfung durch die Hausbanken hin, um das Geld der Steuerzahler zu schützen. Der am 19. März verabschiedete befristete Rahmen der EU für staatliche Beihilfen sieht vor, dass die Mitgliedstaaten bis zu 90 Prozent des Kreditrisikos durch eine staatliche Garantie abdecken können – aber nicht 100 Prozent, wie von einigen Wirtschaftsverbänden gefordert. „Solange nicht zumindest ein geringes Risiko für den ausgereichten Kredit bei der Bank verbleibt, gibt es keinen Anreiz, dass das Geld der Steuerzahler sorgsam ausgegeben wird“, sagte Jörg Wojahn, der Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland. „Es besteht dann die Gefahr, dass Kredite ganz ohne irgendeine Prüfung ausgereicht und eventuell hausgemachte Probleme der Unternehmen beim Staat abgeladen werden.“

Ziel des befristeten Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen ist es, horizontale Regeln für die Maßnahmen aller Mitgliedstaaten zu haben, um gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu erhalten. Es ist die Aufgabe der Kommission, die Gleichbehandlung zu gewährleisten. „Der Binnenmarkt ist unser größter Trumpf, um diese Krise zu überstehen und danach wieder kräftig auf die Beine zu kommen“, sagte Wojahn.

Bei sehr dringendem Liquiditätsbedarf ermöglicht der befristete Gemeinschaftsrahmen den Mitgliedstaaten auch die sofortige Gewährung direkter Zuschüsse oder rückzahlbarer Vorschüsse von bis zu 800.000 Euro an Unternehmen, die mit anderen Arten von Beihilfen kombiniert werden können, um bis zu 1 Million Euro pro Unternehmen zu erreichen.

Solche Beihilfen ergänzen andere Möglichkeiten, wie zum Beispiel die Stundung von Steuerzahlungen und Sozialabgaben sowie Lohnzuschüsse, die für alle Unternehmen gelten. Diese fallen nicht in den Bereich der Kontrolle staatlicher Beihilfen und können von den Mitgliedstaaten sofort umgesetzt werden.

Die Kommission konsultiert die Mitgliedstaaten derzeit zu einer Erweiterung des vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens, indem sie die Möglichkeit einbezieht, mehr solcher Unterstützungen gezielter an die Sektoren und Regionen zu gewähren, die sie am meisten benötigen.

Links zum Thema:

Konsultation der Mitgliedstaaten zur Ausweitung des befristeten Rahmens für Beihilfen

Staatliche Beihilfen: Kommission nimmt Befristeten Rahmen an, damit die Mitgliedstaaten die Wirtschaft infolge des COVID-19-Ausbruchs wirksamer unterstützen können
Presseinformation der EU-Kommission vom 19.03.2020.

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.