05.11.2018 Straßburg/Brüssel – Neue Regeln für Straßenbenutzungsgebühren sollen europaweit fairere Tarife gewährleisten und dazu beitragen, die CO2-Emissionen von Fahrzeugen zu reduzieren.

Am 25. Oktober hat das EU-Parlament über neue Regeln für Straßenbenutzungsgebühren in der Europäischen Union abgestimmt, um die Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und den Mitgliedstaaten dabei zu helfen, ihre CO2-Emissionsreduktionsziele im Verkehrssektor zu erreichen. Die französische Abgeordnete Christine Revault D’Allonnes Bonnefoy (S&D) ist die Berichterstatterin des Parlaments.

Gemäß der neuen Verordnung werden für alle leichten und schweren Nutzfahrzeuge in der EU in Abhängigkeit von ihrer tatsächlichen Straßennutzung und der verursachten Umweltbelastung Gebühren berechnet. Zu diesem Zwecke werden EU-Länder, die zeitabhängige Gebühren (Vignette) verwenden, auf entfernungsabhängige Mautgebühren umstellen – für LKWs und Busse ab 2023, und für Kleintransporter und Kleinbusse ab Ende 2027.

Die Änderungen gelten für die 136.706 Kilometer an Straßen und Autobahnen, die das transeuropäische Straßennetz der EU bilden und nur dort, wo bereits Straßenbenutzungsgebühren erhoben werden. Den Mitgliedstaaten bleibt es weiterhin frei, auf die Erhebung von Mautgebühren zu verzichten.

Warum zahlen wir Straßenbenutzungsgebühren? 
  • Um die Kosten für den Bau neuer Straßen oder die Instandhaltung bestehender Infrastrukturen zu decken oder einen Beitrag dazu zu leisten. 
  • Um Verkehrsspitzen zu entlasten, beispielsweise durch höhere Preise in stärker überlasteten Zeiten und Gebieten 

 

Mehr umweltfreundliche Fahrzeuge

Jene EU-Länder, die Mautgebühren erheben, müssen künftig für alle Fahrzeuge, einschließlich Personenkraftwagen, je nach Höhe der CO2-Emissionen unterschiedliche Mautsätze festlegen. Um die Verwendung von weniger umweltschädlichen Fahrzeugen zu fördern, würden die Gebühren für emissionsfreie Fahrzeuge 50 Prozent unter dem niedrigsten Satz liegen.

Zusätzlich schlägt das Parlament vor, zusätzliche Staugebühren einzuführen oder beizubehalten, wenn diese bereits bestehen. Um den öffentlichen Verkehr weiter zu fördern, können die Mitgliedstaaten jedoch beschließen, Kraftomnibusse von diesen zusätzlichen Gebühren auszunehmen.

Faire Behandlung der Verkehrsteilnehmer

Die aktuellen EU-Vorschriften für Straßenbenutzungsgebühren gelten nur für LKWs, die mehr als 12 Tonnen wiegen und schließen Kraftomnibusse und Kleintransporter nicht mit ein. Die Abgeordneten befürworten den Vorschlag, ab 2020 Straßenbenutzungsgebühren für alle Fahrzeuge, die Güter oder Personen befördern, einzuführen, um so eine faire Behandlung von Spediteuren und Fahrern gewährleisten zu können.

Die einzelnen Länder könnten Rabatte und Ermäßigungen für häufige Nutzer von Autos, Kleinbussen und Kleintransportern festlegen, um die Mobilität aus abgelegenen Gebieten und den Außenbezirken der Städte zu fördern.

Die neuen Regeln werden auch Preisgrenzen für Kurzzeitvignetten festlegen, die einige EU-Länder den Fahrern von PKWs vorschreiben. Außerdem möchte das Parlament, dass in allen Ländern, die dieses System nutzen, Vignetten auch für kürzere Zeiträume, von einem Tag und einer Woche, verfügbar sind.

Nächste Schritte

Sobald der Rat über seinen Standpunkt abgestimmt hat, kann das Parlament die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten aufnehmen.

Maut und Vignette 
  • Mautgebühren sind entfernungs- oder gebietsbezogene Straßenbenutzungsgebühren, die normalerweise an physischen Straßensperren und Mautstellen erhoben werden. Sie können je nach Fahrzeugtyp oder Tageszeit variieren und elektronisch sein. 
  • Vignetten sind zeitabhängige Gebühren. Verkehrsteilnehmer müssen Aufkleber oder ein Dokument kaufen, das auf der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht wird, und die Nutzung der Infrastruktur für einen bestimmten Zeitraum ermöglicht.