24.07.2018 Brüssel/Hannover – Ihr Zug hatte Verspätung oder Ihr Flug wurde gecancelt? Als Reisende genießen Sie in der EU bestimmte Rechte. Erfahren Sie mehr in unserem Artikel.
Sie fahren in den Sommerurlaub? Gut zu wissen: Die EU-Passagierrechte schützen Sie – für den Fall, dass etwas schiefläuft. EU-Regeln gewährleisten ein einheitliches Mindestmaß an Schutz für Reisende, unabhängig davon, ob sie mit dem Flugzeug, Bus, Zug oder Schiff unterwegs sind.
Eines kann selbst den perfekten Urlaub stören – die (An-)Reise – sei es wegen unerwarteter Verspätungen, Annullierungen oder verloren gegangenen Gepäcks. Aus diesem Grund hat das Europäische Parlament dazu beigetragen, EU-weite Vorschriften einzuführen, die Verkehrsunternehmen verpflichten, Reisende im Fall der Fälle mit Verpflegung, Unterkünften, Erstattungen oder Entschädigungen zu versorgen.
Transportunternehmen in der EU dürfen auch nicht mehr abhängig von Nationalität oder Erwerbsort höhere Preise für Tickets verlangen. Darüber hinaus stärkt die EU die Rechte von Passagieren mit eingeschränkter Mobilität: Sie können auf ihren Reisen kostenlose Hilfeleistungen in Anspruch nehmen.
Fluggastrechte
Fluggäste haben Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro, wenn ihnen die Beförderung verweigert wurde. Dieser Höchstbetrag ist für Langstreckenflüge über 3 500 Kilometern vorgesehen.
Passagiere, deren Flug gestrichen wurde oder mit Verspätung ankam, können ebenfalls Anspruch auf Entschädigung haben, jedoch mit einigen Einschränkungen. Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen eine alternative Lösung anbietet oder wenn außergewöhnliche Umstände vorlagen, zum Beispiel Entscheidungen des Flugverkehrsmanagements, politische Instabilität, ungünstige Witterungsbedingungen oder Sicherheitsrisiken.
Flüge ≤ 1 500 km | Flüge zwischen 1 500 und 3 500 km Flüge innerhalb der EU ≥ 1 500 km |
Flüge ≥ 3 500 km |
250 Euro | 400 Euro | 600 Euro |
Die Abgeordneten haben 2014 neue Vorschriften zur Verbesserung der Fluggastrechte vorgeschlagen. Die neue Verordnung wird gegenwärtig im Ministerrat diskutiert.
Detaillierte Informationen zu Passagierrechten in Bezug auf alle Transportmittel sind auf der Webseite Ihr Europa verfügbar. Sehen Sie dazu auch unser Video: Ihre Rechte auf europäischen Reisen
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Fahr- und Fluggastrechte