08.11.2018 Brüssel/Berlin –  Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag, 08.11) mit Blick auf die Umsetzung von EU-Recht in den Mitglied- staaten drei Deutschland betreffende Entscheidungen gefällt. In den Bereichen Verkehr und Energie hat sie zwei neue Vertragsverletzungsverfahren eröffnet, in einem laufenden Verfahren zu Typengenehmigungen für Kraftfahrzeuge hat die Kommission die zweite Verfahrensstufe eingeleitet. Die Bundesrepublik Deutschland hat in allen drei Verfahren nun zwei Monate Zeit um zu reagieren.

Im Einzelnen geht es um folgende Fälle:

Zugang zu Dienstleistungen im Bereich der KFZ-Genehmigungen

Die Kommission hat Deutschland in einer mit Gründen versehene Stellungnahme aufgefordert, den Markt für technische Überwachungsdienste für Kraftfahrzeuge vollständig zu öffnen und den Zugang zu bestimmten Kraftfahrzeuggenehmigungsdienstleistungen nicht weiter zu beschränken. Die Typgenehmigung und die technische Überwachung von Kraftfahrzeugen sind auf EU-Ebene harmonisiert. Es gibt allerdings einige Ausnahmen: Für die Einzelgenehmigung von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen und land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern sowie die Genehmigung technischer Änderungen von Einzelkraftfahrzeugen gibt es keine gemeinsamen EU-Vorschriften.

In Deutschland dürfen diese Leistungen nur von Sachverständigen Technischer Prüfstellen erbracht werden. Jedes Bundesland kann für ein bestimmtes geografisches Gebiet nur eine solche Technische Prüfstelle benennen. Aufgrund der besonderen Vorschriften in Deutschland können daher einige unabhängige technische Dienste nicht alle Dienstleistungen für die gesamte Fahrzeugpalette anbieten. Nach Auffassung der Kommission stellt dies einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr dar; sie hat daher eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland gerichtet, in der sie Deutschland auffordert, die Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG) und die Artikel 49 und 56 AEUV einzuhalten. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um den von der Kommission vorgebrachten Bedenken Rechnung zu tragen. Andernfalls kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.

Informationen zu sicheren Parkplätzen für LKW

Die EU-Kommission hat heute ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Ebenso wie Italien, Litauen, Luxemburg und die Niederlande hat es versäumt, Informationen über sichere und geschützte Parkplätze für LKWs bereitzustellen. Damit verstößt Deutschland gegen die EU-Verordnung Nr. 885/2013, die im Rahmen der Richtlinie über intelligente Verkehrssysteme (ITS) angenommen wurde. Lkw-Fahrer in Europa sind oft mit unzureichenden Parkmöglichkeiten und Informationen über darüber konfrontiert und parken daher häufig in nicht gesicherten Bereichen oder unsicheren Orten.

Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie

Ebenso hat die Kommission ein Aufforderungsschreiben an Deutschland und sechs weitere Mitgliedstaaten übersendet, weil sie die Energieeffizienzrichtlinie (Richtlinie 2012/27/EU) in Teilen nicht ordnungsgemäß um- oder durchgesetzt haben. Mit dieser Richtlinie wird ein gemeinsamer Rahmen für Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz in der EU geschaffen, um sicherzustellen, dass das Energieeffizienzziel der EU von 20 Prozent bis 2020 erreicht wird, und um weitere Energieeffizienzverbesserungen für die Zeit danach vorzubereiten.

Weitere Informationen:

Factsheet: Vertragsverletzungsverfahren im November: Wichtigste Beschlüsse

Ablauf des Vertragsverletzungsverfahrens