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Von der Leyen im Europäischen Rat: „Gemeinsam werden wir sicherstellen, dass Europäer ihren fairen Anteil an den Impfstoffen bekommen werden“ © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Etienne Ansotte

25.03.2021 Brüssel. 88 Millionen Impfdosen gegen COVID-19 sind in der Europäischen Union bisher ausgeliefert worden, davon sind 62 Millionen verimpft. 18,2 Millionen Menschen haben bereits ihre Zweitimpfung erhalten. Diese Zahlen nannte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Donnerstag (25. März) zum Auftakt der Videokonferenz des Europäischen Rates. Im zweiten Quartal ist mit deutlich beschleunigten Lieferungen und insgesamt 360 Millionen Dosen für die EU zu rechnen. Dabei ist eingerechnet, dass AstraZeneca auch im zweiten Quartal hinter seinen Lieferverpflichtungen zurückbleiben wird. „Gemeinsam werden wir sicherstellen, dass die Europäerinnen und Europäer ihren fairen Anteil an den Impfstoffen bekommen werden“, twitterte von der Leyen.

Für die Monate April bis Juni haben BioNTech-Pfizer demnach 200 Millionen Impfdosen für die EU zugesichert, Moderna 35 Millionen, AstraZeneca 70 Millionen (statt der vertraglich vereinbarten 180 Millionen Dosen) und Johnson & Johnson 55 Millionen.

Präsidentin von der Leyen gab den Staats- und Regierungschefs einen Überblick über Impfstoff-Exporte der Europäischen Union mit einer Weltkarte. Seit Dezember sind 77 Millionen Impfdosen aus den Werken der Hersteller in der EU in 33 Länder der Welt ausgeführt worden.

In Zeiten, in denen die Mitgliedstaaten mit der dritten Welle der Pandemie konfrontiert sind und nicht jedes Unternehmen vertragsgemäß liefert, ist die Europäische Union unter den OECD-Mitgliedern der einzige große Wirtschaftsraum, der weiterhin Impfstoffe im großen Maßstab in Dutzende Länder ausführt. Die EU ist auch der größte Geldgeber für die globale Impfplattform COVAX, die Impfstoffe für Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen bereitstellt.

Bei Ausfuhren von COVID-19-Impfstoffen prüfen die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission fortan nicht nur, ob Hersteller ihre Lieferverträge mit der EU erfüllen. Untersucht wird auch, ob das Bestimmungsland selbst Ausfuhren beschränkt (Grundsatz der Gegenseitigkeit) und wie dort die epidemiologische Lage, die Impfquote und die Impfstoffvorräte sind (Verhältnismäßigkeit). Dazu hat die Europäische Kommission gestern eine aktualisierte Durchführungsverordnung angenommen.

„Die EU ist stolz darauf, Impfstoffhersteller zu beherbergen, die nicht nur die Bürgerinnen und Bürger der EU beliefern, sondern auch weltweit exportieren“, sagte Präsidentin Ursula von der Leyen Mittwoch (24. März). „Freie Fahrt sollte aber in beide Richtungen gelten.“

Links zum Thema:

Tweet mit der Präsentation von Ursula von der Leyen

Kommission stärkt Transparenz- und Genehmigungspflicht für Ausfuhren von COVID-19-Impfstoffen

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.