WTO-Fall Boeing: EU führt Gegenmaßnahmen auf US-Ausfuhren ein © Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

10.11.2020 Brüssel. Ab heute (Dienstag) gelten neue Zölle auf US-Ausfuhren in die EU im Wert von 4 Milliarden US-Dollar. Die Strafzölle wurden von den EU-Mitgliedstaaten vereinbart, da die USA ihrerseits weiter an Zöllen auf EU-Importe wegen Subventionen für Airbus festhalten. Die Welthandelsorganisation hat die EU am 26. Oktober offiziell ermächtigt, Gegenmaßnahmen gegen illegale US-Subventionen für den Flugzeughersteller Boeing zu ergreifen. Die Europäische Kommission ist bereit, mit den USA an einer Streitbeilegung zu arbeiten und sich auch auf langfristige Lösungen für Luftfahrtsubventionen zu einigen.

Der für Wirtschaft und Handel zuständige Exekutiv-Vizepräsident Dombrovskis bedauerte, dass die EU Gegenmaßnahmen ergreifen musste. Er plädierte für eine beidseitige Abschaffung der Zölle zugunsten der von der Corona-Pandemie getroffenen Wirtschaft diesseits und jenseits des Atlantiks.

Valdis Dombrovskis sagte: „Wir haben deutlich gemacht, dass wir dieses seit Langem bestehende Problem lösen wollen. Da wir in Kontakten mit den Vereinigten Staaten keine Fortschritte erzielt haben, bleibt uns leider nichts Anderes übrig als diese Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Die EU übt daher ihre Rechte im Einklang mit der jüngsten WTO-Entscheidung aus. Wir fordern die Vereinigten Staaten auf, zuzustimmen, die Gegenmaßnahmen mit sofortiger Wirkung beidseitig aufzuheben, damit wir diesem Streitfall rasch ein Ende setzen können. Diese Zölle abzuschaffen wäre für beide Seiten von Vorteil, insbesondere angesichts der Pandemie, die unseren Volkswirtschaften stark zusetzt. Dies ist eine gute Gelegenheit, unsere transatlantische Zusammenarbeit neu zu beleben und zusammen daran zu arbeiten, unsere gemeinsamen Ziele zu erreichen.“

Im Einklang mit zwei WTO-Entscheidungen bestehen nun auf beiden Seiten erhebliche Zölle wegen der Subventionen für Flugzeuge. Die EU hat nunmehr mit den Vereinigten Staaten gleichgezogen. Die Gegenmaßnahmen der EU beinhalten zusätzliche Zölle in Höhe von 15 Prozent auf Flugzeuge sowie zusätzliche Zölle in Höhe von 25 Prozent auf gewisse Agrarerzeugnisse und Industrieprodukte, die aus den Vereinigten Staaten eingeführt werden. Sie entsprechen genau den Gegenmaßnahmen, die von den Vereinigten Staaten im Zusammenhang mit dem WTO-Verfahren über Subventionen für Airbus eingeführt wurden.

Hintergrund

Im März 2019 bestätigte das Berufungsgremium, die höchste Instanz der WTO, dass die USA trotz der früheren Entscheidungen keine geeigneten Maßnahmen ergriffen hatten, um die WTO-Regeln für Subventionen einzuhalten. Stattdessen setzten sie die illegale Unterstützung ihres Flugzeugherstellers Boeing fort und schädigten dadurch Airbus, die europäische Luft- und Raumfahrtindustrie und deren zahlreiche Beschäftigte. Das Berufungsgremium hat in seiner Entscheidung

  • bestätigt, dass das „Washington State tax programme“ weiterhin zentraler Bestandteil der unrechtmäßigen US-Subventionen für Boeing ist.
  • festgestellt, dass eine Reihe laufender Instrumente, darunter die Vergabe von Aufträgen durch die NASA und das US-Verteidigungsministerium, Subventionen darstellen, die Airbus wirtschaftlich schädigen können;
  • bestätigt, dass Boeing nach wie vor eine illegale US-amerikanische Steuervergünstigung zur Förderung von Exporten genießt (die sogenannte Foreign Sales Corporation and Extraterritorial Income Exclusion).

Die Entscheidung, mit der das Recht der EU, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, bestätigt wird, ergibt sich unmittelbar aus dieser früheren Entscheidung. Die Verordnung der Europäischen Kommission zur Erhöhung der Zölle auf US-Ausfuhren in die EU im Wert von 4 Milliarden US-Dollar wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

In einem parallelen Airbus-Fall erlaubte die WTO den Vereinigten Staaten im Oktober 2019, Gegenmaßnahmen gegen europäische Ausfuhren im Wert von bis zu 7,5 Milliarden US-Dollar zu ergreifen. Grundlage hierfür war eine Entscheidung des Berufungsgremiums aus dem Jahr 2018, in der festgestellt wurde, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten den früheren WTO-Entscheidungen in Bezug auf rückzahlbare Anschubinvestitionen für die A350- und A380-Programme nicht in vollem Umfang nachgekommen waren. Die USA führten diese zusätzlichen Zölle am 18. Oktober 2019 ein. Die betreffenden EU-Mitgliedstaaten haben zwischenzeitlich alle erforderlichen Schritte unternommen, um die vollständige Einhaltung zu gewährleisten.

Links zum Thema:

Vorläufige Warenliste

Subventionsfall Boeing: Welthandelsorganisation bestätigt das Recht der EU auf Vergeltungsmaßnahmen gegen Einfuhren aus den USA in Höhe von 4 Mrd. USD
Presseinformation der EU-Kommission vom 13.10.2020.

WTO-Fall Boeing: EU erhält offiziell grünes Licht für die Einführung von Zöllen auf US-Einfuhren
Presseinformation der EU-Kommission vom 26.10.2020.

Entscheidung des WTO-Berufungsgremiums über die US-Subventionen für Boeing

Geschichte des Falls Boeing

Geschichte des Falls Airbus

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.