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WTO genehmigt EU-Strafzölle im Boeing-Fall: EU setzt sich für Verhandlungslösung mit den USA ein © Europäische Union, 2017, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

14.10.2020 Brüssel. Die Welthandelsorganisation (WTO) hat der EU gestern (Dienstag) das Recht zugesprochen, Zölle auf Importe aus den USA als Gegenmaßnahme für Subventionen an den Flugzeughersteller Boeing auf bis zu 4 Milliarden Dollar zu erhöhen. Die WTO hatte im März 2019 festgestellt, dass die US-Subventionen an Boeing nicht mit dem WTO-Recht vereinbar sind. Die EU will vorerst davon absehen, Strafzölle zu erheben und bevorzugt eine Verhandlungslösung.

Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis sagte: „Diese lang erwartete Entscheidung ermöglicht es der Europäischen Union, Zölle auf amerikanische Produkte zu erheben, die nach Europa gelangen. Ich würde es vorziehen, dies nicht zu tun – zusätzliche Zölle liegen nicht im wirtschaftlichen Interesse beider Seiten, insbesondere da wir uns bemühen, uns von der Covid-19-Rezession zu erholen.“

Weiter sagte Dombrovskis: „Ich habe mich mit meinem amerikanischen Amtskollegen, Botschafter Lighthizer, unterhalten und ich hoffe, dass die USA nun die Zölle, die im vergangenen Jahr auf EU-Exporte erhoben wurden, senken werden. Dies würde sowohl in wirtschaftlicher als auch in politischer Hinsicht positive Impulse geben und uns helfen, in anderen Schlüsselbereichen eine gemeinsame Basis zu finden. Die EU wird sich weiterhin energisch dafür einsetzen. Sollte dies nicht geschehen, werden wir gezwungen sein, unsere Rechte auszuüben und ähnliche Zölle zu erheben. Obwohl wir auf diese Möglichkeit voll und ganz vorbereitet sind, werden wir dies nur widerwillig tun.“

Im Oktober des vergangenen Jahres verhängten die USA nach einer ähnlichen WTO-Entscheidung in einem parallelen Fall über Airbus-Subventionen Vergeltungszölle, die EU-Exporte im Wert von 7,5 Milliarden Dollar betreffen. Unter den gegenwärtigen wirtschaftlichen Umständen liegt es im gegenseitigen Interesse der EU und der USA, schädliche Zölle, die unsere Industrie- und Agrarsektoren unnötig belasten, abzuschaffen.

Die EU hat konkrete Vorschläge gemacht, um ein Verhandlungsergebnis zu erreichen. Neben der Zusammenarbeit mit den USA bereitet sich die Kommission gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten darauf vor, ihre Rechte zu nutzen, falls keine Aussicht auf eine für beide Seiten vorteilhafte Lösung des Konflikts besteht. Diese Notfallplanung beinhaltet die Liste von Produkten, die zusätzlichen EU-Zöllen unterliegen würden, fertig zu stellen.

Links zum Thema:

Boeing subsidy case: World Trade Organization confirms EU right to retaliate against $4 billion of U.S. imports
Presseinformation der EU-Kommission vom 13.10.2020.

Boeing subsidy case: World Trade Organization confirms EU right to retaliate against $4 billion of U.S. imports
Nachricht der EU-Kommission vom 14.10.2020.

Die Entscheidung der WTO im Boeing-Subventionsfall von März 2019

Vorläufige Liste von US-Produkten, die mit Zöllen belegt werden könnten

Die Geschichte des Boeing-Falls

Die Geschichte des Airbus-Falls

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.