20.09.2018 Ein „One-Stop-Shop“ für die in der EU gebräuchlichsten Verwaltungsverfahren wird die Interaktion der Bürger mit den öffentlichen Verwaltungen vereinfachen.

Egal, ob Sie eine Geburtsurkunde beantragen oder ein Unternehmen gründen möchten, Verwaltungsverfahren können beschwerlich sein, insbesondere wenn sie grenzüberschreitend erfolgen. Das neue zentrale digitale Zugangstor, das vom Europäischen Parlament am 13. September gebilligt worden ist, soll die am häufigsten nachgefragten Verwaltungsverfahren vereinfachen, indem sie in allen Mitgliedstaaten online verfügbar gemacht werden.

Das Zugangstor, das über einen einzigen Zugangspunkt in allen EU-Amtssprachen, über das Portal „Ihr Europa“, zugänglich sein wird, bietet Zugriff auf verschiedene Verfahren wie: Beantragung einer Geburtsurkunde, Erneuerung des Personalausweises, Inanspruchnahme von Rentenleistungen, Geschäftspapiere, Beantragung einer Europäischen Krankenversicherungskarte, Beantragung von Studienbeihilfen, Anerkennung von akademischen Titeln, etc.

Verwaltungsverfahren werden sowohl für nationale als auch für grenzüberschreitende Nutzerinnen und Nutzer online verfügbar sein.

Die Berichterstatterin des Parlaments, Marlene Mizzi (S&D) aus Malta, hebt die Vorzüge des neuen Systems hervor: „Die neuen Regeln werden es den Bürgern und Unternehmen erleichtern, ihren bürokratischen Aufwand online über einen einzigen digitalen Zugangspunkt, der den Zugang zu Verwaltungsverfahren und hochwertigen Informationen ermöglicht, zu erledigen. Das zentrale digitale Zugangstor soll Bürgern und Unternehmen auf nationaler und europäischer Ebene reaktionsschnelle, umfassende, grenzenlose und benutzerfreundliche digitale öffentliche Dienste bieten.“

Die Mitgliedstaaten müssen ihre Systeme modernisieren, um sicherzustellen, dass sie vollständig online zugänglich sind und zwar nicht nur in der/den Sprache(n) des Landes, sondern auch in mindestens einer weiteren Sprache. Die Online-Dienste müssen von hoher Qualität und für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein.

Das Zugangstor soll den Alltag der Bürgerinnen und Bürger vereinfachen: Sobald ein Dokument in das System gestellt wurde, muss es nicht mehr neu eingereicht werden. Es wird von der zuständigen öffentlichen Verwaltung bei Bedarf wiederverwendet.

Nach Angaben der EU-Kommissarin für den Binnenmarkt, Elżbieta Bieńkowska, könnte das Online-System Unternehmen dabei helfen, pro Jahr Einsparungen in Höhe von rund 11 Milliarden Euro zu erzielen, und für die Bürgerinnen und Bürger könnte es bis zu 855 000 Stunden weniger Zeitaufwand bedeuten.

Nächste Schritte

Nachdem die neuen Regeln von den Mitgliedstaaten formell genehmigt wurden und die Verordnung in Kraft tritt, haben die Verwaltungen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene fünf Jahre Zeit, sich an das System anzupassen. Erwartungsgemäß werden viele Dienste bereits vor Ablauf dieser Frist verfügbar sein.