26.05.2020 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Dienstag) eine öffentliche Konsultation über den Schutz und die Erleichterung grenzüberschreitender Investitionen innerhalb der EU eingeleitet. Hintergrund ist die durch ein EuGH-Urteil veranlasste, kürzlich vollzogene Beendigung der bilateralen Intra-EU-Investitionsschutzverträge durch 23 Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland. Die Kommission fordert interessierte Einzelpersonen, Interessenvertretungen, Verbände, Organisationen und Behörden auf, ihre Meinung zu den Stärken oder Schwächen grenzüberschreitender Investitionen in der EU zu äußern. Ziel ist es, den derzeitigen Investitionsschutz zu bewerten und Impulse für künftige politische Initiativen der Kommission zu sammeln. Die Konsultation läuft bis zum 8. September 2020.
Wie in der neuen Industriestrategie für Europa angekündigt, wird der neue Aktionsplan zur Kapitalmarktunion eine Initiative zur Stärkung des innergemeinschaftlichen Investitionsschutzes und Bemühungen zur Erschließung vielfältigerer Finanzierungsquellen für europäische Unternehmen, insbesondere KMU, beinhalten.
Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen, sagte: „Wir müssen alles tun, was wir können, um Europa dabei zu helfen, sich von der Coronavirus-Pandemie zu erholen. Die Förderung grenzüberschreitender Investitionen innerhalb der EU ist heute wichtiger denn je. Wenn wir die grenzüberschreitenden Investitionen erhöhen wollen, müssen wir das Vertrauen der Investoren stärken. Ich ermutige so viele Interessenvertreter wie möglich, ihre Ansichten und Erfahrungen über grenzüberschreitende Investitionen in der EU und darüber, wie sie verbessert werden können, mitzuteilen.“
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Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland