Was wird gewählt? © Europäische Kommission

Am 09. Juni 2024 finden in Deutschland die Wahlen zum Europäischen Parlament statt.

Das Europäische Parlament ist die einzige direkt gewählte, transnationale Versammlung der Welt und auch das einzige direkt wählbare EU-Organ.

Es besteht aus rund 700 Vertreterinnen und Vertretern aller Mitgliedsstaaten, die gewählt wurden um die Interessen der knapp 450 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger auf EU-Ebene zu vertreten.

Sobald die Vertreterinnen und Vertreter gewählt sind, bilden sie Fraktionen auf Grundlage gemeinsamer Überzeugungen.

Das Parlament ist befugt EU-Rechtsvorschriften zu verabschieden, Entscheidungen über internationale Abkommen zu treffen, alle EU-Organe demokratisch zu kontrollieren, die/den Kommisionspräsidentin /-präsident zu wählen und noch vieles mehr!

Die Entscheidungen des Europäischen Parlaments beeinflussen sämtliche Bereiche des Lebens in der EU.
Es geht um Umwelt, Klima, Wirtschaft und den Platz der Europäischen Union in der Welt.

Die Anzahl der Abgeordneten je Land spiegelt grob proportional die Einwohnerzahl wider, allerdings degressiv: Kein Land darf weniger als sechs oder mehr als 96 Abgeordnete haben. Ihre Gesamtzahl ist auf maximal 705 (704 plus Präsident/-in) beschränkt. Die Abgeordneten formieren sich in Fraktionen, nicht nach Staatsangehörigkeit.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Internetseite zur Europawahl