Zur Unterstützung der demokratischen Rechte des belarussischen Volkes und als Reaktion auf die anhaltende Brutalität der belarussischen Behörden hat der Rat der EU Donnerstag (17. Dezember) weitere Sanktionen angenommen. Diese Sanktionen richten sich gegen hochrangige Beamte, die für die andauernde gewaltsame Unterdrückung und Einschüchterung von friedlichen Demonstranten, Oppositionellen und Journalisten verantwortlich sind. Sie richten sich auch gegen Wirtschaftsakteure, prominente Geschäftsleute und Unternehmen, die vom Regime von Alexander Lukaschenko profitieren und/oder es unterstützen.
Veröffentlicht von Heike SchulzKommentare deaktiviert für Nach EU-Intervention: Booking.com und Expedia passen ihre Geschäftspraktiken dem EU-Verbraucherrecht an
Booking.com und die Expedia-Gruppe haben die Darstellung ihrer Unterkunftsangebote verbessert und mit dem EU-Verbraucherrecht in Einklang gebracht. Das gab die EU-Kommission Donnerstag (17. Dezember) bekannt. Die Änderungen sind das Ergebnis intensiver Gespräche mit der Europäischen Kommission und den EU-Verbraucherschutzbehörden und betreffen Angaben zu Werbeangeboten und Rabatten sowie Techniken zur Beeinflussung von Verbraucherverhalten.
Die EU-Außenministerinnen und -minister haben sich Montag (7. Dezember) auf einheitliche Sanktionsregelungen gegen Menschenrechtsverstöße – die sogenannte europäische Version des „Magnitsky Acts“ - geeinigt. Mit diesem Mechanismus kann Tätern die Einreise in die EU verboten und ihr Vermögen in der EU eingefroren werden. Zudem haben die Außenminister in Vorbereitung auf den Europäischen Rat am 10. und 11. Dezember den Vorschlag der Kommission für eine zukunftsorientierte transatlantische Agenda unterstützt und eine mögliche Reaktion der EU gegen die Türkei aufgrund der nach wie vor angespannten Lage im östlichen Mittelmeer diskutiert. Der Allgemeine Rat der EU wird heute weitere Vorbereitungen für den Gipfel treffen. Gegen 14:30 Uhr findet eine abschließende Pressekonferenz statt, die bei Europe by Satellite übertragen wird.
Die EU-Mitgliedstaaten können Krankenhäuser in der EU, Angehörige der Gesundheitsberufe und Einzelpersonen beim Ankauf von COVID-19-Impfstoffen und Testkits von der Mehrwertsteuer (MwSt) befreien. Die von allen Mitgliedstaaten Montag (7. Dezember) einstimmig angenommenen Maßnahmen basieren auf einem Vorschlag der Kommission vom 28. Oktober. „Die heutige Einigung macht es möglich, COVID-19-Impfstoffe in der gesamten EU mehrwertsteuerbefreit zu beschaffen. Ich gratuliere allen Beteiligten zu der extrem schnellen Annahme der neuen Vorschriften, die zur Senkung der Kosten für Impfstoffe und Testkits beitragen“, sagte Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni. „Eine erfolgreiche Verteilung dieser Impfstoffe ist unerlässlich, damit Europa die Pandemie überwinden kann. Dies hat in den kommenden Monaten absolute Priorität.“
Der Eintrag von Lobbyisten in das geplante Transparenzregister von Europäischem Parlament, Rat der EU und Europäischer Kommission soll künftig eine notwendige Voraussetzung für ihre wesentlichen Tätigkeiten sein. Damit wird das Transparenzregister de facto verbindlich. Über den entsprechenden Grundsatz der Konditionalität haben gestern (Montag) die Verhandlungsführer der drei Institutionen eine vorläufige Einigung erzielt. Eine endgültige Annahme soll noch vor Jahresende erreicht werden.