05.09.2018 Straßburg – Neue EU-Vorschriften zum Schutz vor Betrug beim bargeldlosen Bezahlen mit Kreditkarten, Mobilfunkgeräten und Online-Zahlungsmitteln wurden am 3. September im EP-Innenausschuss angenommen.

 

 

  • Höchststrafe für bargeldlosen Zahlungsbetrug von mindestens vier Jahren Gefängnis
  • Verbesserte EU-weite Zusammenarbeit zur Bekämpfung von grenzüberschreitendem Betrug
  • Rechte der Opfer von Cyberkriminalität sollen gestärkt werden

Neue EU-Vorschriften zum Schutz vor Betrug beim bargeldlosen Bezahlen mit Kreditkarten, Mobilfunkgeräten und Online-Zahlungsmitteln wurden am 3. September im EP-Innenausschuss angenommen.

Der Ausschuss des Europäischen Parlaments für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) genehmigte Pläne der EU-Kommission zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung von bargeldlosen Zahlungsmitteln wie Kreditkarten, elektronischen Wallets, mobilen Zahlungssystemen und virtuellen Währungen.

Die EU-Abgeordneten kritisieren, dass derzeit noch Lücken in und Unterschiede zwischen den Rechtsvorschriften einzelner EU-Staaten die Verhütung, Aufdeckung und Bestrafung dieser Verbrechen behindern.

Die neue Richtlinie würde:

  • je nach Straftat drei bis fünf Jahre Gefängnis als Mindeststrafe festlegen, sollte ein Richter die nationale „Höchststrafe“ für bargeldlosen Zahlungsbetrug verhängen,
  • auch für virtuelle Währungstransaktionen gelten,
  • die EU-weite Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden verbessern, um grenzüberschreitenden Betrug besser zu bekämpfen,
  • Opfer von bargeldlosem Betrug besser unterstützen, etwa durch psychologische Betreuung, durch finanzielle und rechtliche Beratung sowie durch kostenlose Prozesskostenhilfe für mittellose Geschädigte,
  • stärker auf Prävention und Sensibilisierung setzen, etwa durch Kampagnen und Online-Informationen.

Hintergrund

Der bargeldlose Zahlungsverkehr nimmt im digitalen Zeitalter stetig zu. Dies hat bargeldlosen Zahlungsbetrug, wie Kreditkartendiebstahl oder Betrug mit neueren Technologien wie Skimming oder Phishing, zu einer wichtigen Einnahmequelle für das organisierte Verbrechen gemacht. Bereits 2013 belief sich, nach Zahlen der Europäischen Zentralbank, der Schaden durch Betrug in der EU ausgegebene Kreditkarten auf rund 1,44 Milliarden Euro. Während die Schäden durch Kartenbetrug in Österreich von 2016 bis 2017 um 20 Prozent stiegen, wurden in Deutschland im selben Zeitraum 2 Prozent weniger Verluste gemeldet.

EU-weit fürchten rund 42 Prozent aller Nutzer von bargeldlosen Zahlungsmitteln um die Sicherheit ihrer Transaktionen. Für deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher ist fehlende Sicherheit das wichtigste Argument gegen bargeldloses und mobiles Bezahlen. Laut einer Statista-Studie aus dem Juni 2016 hatte rund die Hälfte (46%) aller Befragten aus Angst vor Betrug noch nie mobil bezahlt.

Zitat

Sylvia-Yvonne Kaufmann (S&D, DE), Berichterstatterin für den Gesetzesentwurf, sagte: „Die Digitalisierung hat auch die Art und Weise verändert, wie wir bezahlen. Da bargeldlose Zahlungen immer häufiger eingesetzt werden, nutzen Kriminelle die Lücken in den derzeit geltenden Vorschriften aus. Mit der Abstimmung ist es uns gelungen, EU-weit einheitliche Definitionen für Online-Verbrechen festzulegen, Mindeststrafmaße dafür einzuführen und den Schutz der Opfer von bargeldlosem Betrug zu verbessern.“

Nächste Schritte

Der Berichtsentwurf wurde im Ausschuss mit 31 zu 1 Stimmen ohne Stimmenthaltung angenommen. Der Ausschuss hat auch ein Mandat für die Aufnahme informeller Gespräche mit dem Rat gebilligt, in denen über die endgültige Fassung des Gesetzes verhandelt wird. Dieser Trilog kann beginnen, sobald das Plenum des Parlaments die Entscheidung des Ausschusses bestätigt.