EU fordert Online-Plattformen auf, mehr gegen Desinformation in der Corona-Pandemie zu tun © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Dati Bendo

Die Europäische Union will weiter konsequent gegen Desinformation im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie vorgehen. Die Kommission stellte heute (Mittwoch) eine Bilanz der bisherigen Maßnahmen vor und kündigte weitere Schritte an: „Zwar haben einige Online-Plattformen während der Pandemie bereits positive Schritte unternommen, dies ist jedoch für alle die letzte Chance, ihre entsprechenden Anstrengungen zu verstärken“, sagte die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin der Kommission, Věra Jourová. Die Kommission fordert von den Online-Plattformen monatliche Berichte mit genaueren Daten zu ihren Maßnahmen, mit denen verlässliche Inhalte gefördert und Desinformation im Zusammenhang mit dem Coronavirus und damit verbundener Werbung eingedämmt werden.
Innenkommissarin Johansson will europäische Zusammenarbeit im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern stärken © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Jennifer Jacquemart

EU-Innenkommissarin Ylva Johansson hat gestern (Dienstag) eine europäische Strategie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern angekündigt. Dazu gehöre mehr grenzüberschreitende Zusammenarbeit, eine bessere technologische Ausstattung der Polizei, die Einbindung von Internetunternehmen und mehr Expertise bei der Verschlüsselung. „Erst letzte Woche beschlagnahmte die deutsche Polizei 500 Terabyte verschlüsseltes Material. Das sind über 500 Millionen Megabyte, genug für über 65 Millionen Fotos in Smartphone-Qualität. Und wer weiß, wie viele Kinder betroffen sind“, sagte Johansson bei einer Online-Diskussion. „Wir müssen die Vorhänge aufreißen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern verhüllen.“
Konvergenzbericht: Kommission begrüßt Bemühungen Kroatiens und Bulgariens auf dem Weg in den Euro © Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

Die Europäische Kommission hat den Konvergenzbericht 2020 veröffentlicht, in dem sie die Fortschritte der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten bei der Einführung des Euro bewertet. Im Bericht wird die Situation in sieben Mitgliedstaaten bewertet, die derzeit nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören und rechtlich verpflichtet sind, den Euro einzuführen – nämlich Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Schweden, Tschechien und Ungarn. „Die Kommission ist nach wie vor bereit, diese Mitgliedstaaten zu unterstützen. Ein wichtiger Meilenstein auf diesem Weg ist der Beitritt zum Wechselkursmechanismus WKM II, den Kroatien und Bulgarien derzeit vorbereiten. Wir begrüßen die diesbezüglichen Bemühungen beider Länder.“
Libyen: Borrell und Außenminister rufen zu Waffenstillstand auf © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Dati Bendo

Der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, hat gemeinsam mit den Außenministern Deutschlands, Frankreichs und Italiens in einer Gemeinsamen Erklärung dazu aufgerufen, die Kampfhandlungen in Libyen einzustellen und den Dialog im Rahmen der 5+5 Militärkommission wieder aufzunehmen. Zudem sollten alle ausländischen Streitkräfte und Söldner aus Libyen abgezogen werden.
EU will syrische Flüchtlinge in Jordanien und Libanon vor Coronavirus schützen © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Dati Bendo

Im Rahmen der globalen Reaktion auf den Ausbruch des Coronavirus hat die EU über den Regionalen Treuhandfonds in der Syrien-Krise weitere 55 Millionen Euro für Flüchtlinge aus Syrien und schutzbedürftige Personen in Jordanien und Libanon zur Bekämpfung der Pandemie bereitgestellt. Die Mittel werden für Gesundheitsdienste, die Wasser- und Sanitärversorgung und Hygiene eingesetzt. Damit beläuft sich die über den EU-Treuhandfonds mobilisierte Hilfe auf insgesamt mehr als 2,2 Milliarden Euro seit 2015, das Doppelte des ursprünglich festgelegten Zielbetrags.