Von der Leyen, Sassoli und Michel zu Holocaust-Gedenken in Jerusalem: Nicht schweigen, wenn Extremisten die Menschenwürde infrage stellen © Europäische Gemeinschaften, 1996, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ist heute (Donnerstag) gemeinsam mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, David Sassoli, und dem Präsidenten des Europäischen Rates, Charles Michel, in Jerusalem. Sie nehmen dort an der internationalen Holocaust-Gedenkveranstaltung teil. Sie findet im Vorfeld des Holocaust-Gedenktages am kommenden Montag (27. Januar) statt. Dann jährt sich die Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau zum 75. Mal. „Mit unserer Teilnahme am heutigen Treffen der Staats- und Regierungschefs in Jerusalem stimmen wir ein in den Chor derer, die entschlossen sind, nicht zu schweigen, wenn Extremisten und Populisten versuchen, Grenzen zu überschreiten und – erneut – die Menschenwürde und die Gleichheit aller Menschen infrage zu stellen“, erklärten die drei Präsidenten im Vorfeld.
Von der Leyen in Davos: „Europa steht für eine von gemeinsamen Interessen geleitete Geopolitik“ © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Stefan Wermuth

Beim 50. Weltwirtschaftsforum in Davos hat Ursula von der Leyen heute (Mittwoch) eine Grundsatzrede gehalten. „Europa ist dabei, seine eigene Zukunft zu gestalten“, sagte die Kommissionspräsidentin und betonte dabei den Ehrgeiz Europas, im Kampf gegen den Klimawandel eine führende Rolle zu spielen und einen menschenzentrierten Ansatz bei der Verarbeitung und dem Schutz von Daten zu fördern. „Wir müssen die Macht der Zusammenarbeit neu entdecken, und zwar auf der Grundlage von Fairness und gegenseitigem Respekt. Das verstehe ich unter einer von gemeinsamen Interessen geleiteten Geopolitik. Genau dafür steht Europa“, sagte von der Leyen.
EU-Wettbewerbsaufsicht gibt deutsche „Sanierungsklausel“ frei © Europäische Union, 2000, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

Die Europäische Kommission ist zu dem Schluss gekommen, dass die „Sanierungsklausel“, eine deutsche Steuervergünstigung für notleidende Unternehmen, keine staatliche Beihilfe im Sinne der EU-Vorschriften darstellt. Die Sanierungsklausel ermöglicht es einem notleidenden Unternehmen, Verluste in einem bestimmten Jahr mit Gewinnen in zukünftigen Jahren zu verrechnen, trotz Veränderungen in der Aktionärsstruktur.
Konferenz zur Zukunft Europas: Stimme der Bürger soll mehr Gewicht bekommen © Europäische Gemeinschaften, 1999, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) ihre Ideen zur Konferenz zur Zukunft Europas vorgestellt. Ziel des Projekts ist es, dass die Stimme der Europäer beim Handeln der Europäischen Union besser gehört wird. Die Konferenz soll auf früheren Erfahrungen, zum Beispiel mit Bürgerdialogen, aufbauen. Die Kommission schlägt aber auch neue Elemente vor, wie etwa eine mehrsprachige Online-Plattform, um die Reichweite zu vergrößern und den Menschen bessere Möglichkeiten zur Mitgestaltung zu geben. Inhaltlich sollten sich die Debatten an den politischen Prioritäten der EU wie Klimawandel und soziale Gerechtigkeit orientieren. Zudem sollten auch institutionelle Fragen wie das Spitzenkandidaten-System diskutiert werden. Beginnen soll die Konferenz am Europatag, also am 9. Mai 2020. Sie soll für zwei Jahre laufen.
Kommission fordert die Mitgliedstaaten zur Unterzeichnung der Konvention gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt auf © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

Die Kommission will Prävention und Schutz vor Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz stärken und die Ratifizierung des Vertrags der Internationale Arbeitsorganisation (IAO) gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz in den Mitgliedstaaten voranbringen. Nicolas Schmit, Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, sagte: „Das neue Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation ist ein dringend benötigtes internationales Instrument zum Schutz des Rechts eines jeden auf einen Arbeitsplatz, der frei von Gewalt und Belästigung ist. Nach seiner Verabschiedung wird dieser Beschluss die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, eine Vorreiterrolle bei der Ratifizierung und Umsetzung des Übereinkommens zu übernehmen.“