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Die Europäische Datenschutzgrundverordnung verbietet in keiner Weise Wunschzettel-Aktionen zu Weihnachten. Berichte, die auf das Gegenteil schließen lassen, sind falsch. Um Geschenke an die Kinder zu liefern, dürfen die Kontaktdaten der Familie aufgenommen werden – vorausgesetzt, die Eltern stimmen zu. Das sind die Regeln, die schon seit 20 Jahren gelten. Die Datenschutzgrundverordnung hat daran nichts geändert.
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Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission haben heute eine vorläufige politische Einigung über den Kommissionsvorschlag vom März 2016 erzielt, der auf dem Aktionsplan der Kommission zur Kreislaufwirtschaft aufbaut und vorsieht die Verwendung von organischen und abfallbasierten Düngemitteln zu fördern. Die Einigung wird den Zugang von Düngemitteln aus Bioabfallstoffen für den EU-Binnenmarkt erleichtern.