Die Europäische Kommission hat am Dienstag (20. Juli) den zweiten EU-weiten Bericht über die Rechtsstaatlichkeit veröffentlicht. Der Bericht besteht aus einer Mitteilung, in der die Gesamtlage in der EU in den Blick genommen wird, und einzelnen Länderkapiteln für die Mitgliedstaaten. Insgesamt zeigt der Bericht viele positive Entwicklungen in den Mitgliedstaaten auf, auch dort, wo die im Bericht von 2020 festgestellten Herausforderungen angegangen werden. Es bestehen jedoch nach wie vor Bedenken, die sich in Bezug auf bestimmte Mitgliedstaaten verstärkt haben, beispielsweise zur Unabhängigkeit der Justiz und der Situation der Medien.