Europäisches Reiseinformationssystem nimmt weitere Form an © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

Der Aufbau des künftigen europäischen Reiseinformations- und Genehmigungssystems (ETIAS) ist einen weiteren Schritt vorangekommen. Gestern (Donnerstag) einigten sich die Unterhändler von Europäischen Parlament und Rat auf die Schnittstellen von ETIAS mit den anderen EU-Informationssystemen, wie dem Visa-und dem Schengener Informationssystem. „Wir müssen wissen, wer in die EU einreist. Das Europäische Reiseinformations- und -Genehmigungssystem wird Vorabinformationen über Reisende liefern, bevor diese die EU-Grenzen erreichen, um Sicherheits- oder Gesundheitsrisiken zu erkennen. Das System ist Teil eines der weltweit fortschrittlichsten und solidesten Grenzmanagementsysteme für die Außengrenzen“, sagte EU-Innenkommissarin Ylva Johansson. ETIAS soll bis Ende 2022 in Betrieb gehen.
Bekämpfung der Schleuserkriminalität: Ihre Meinung ist gefragt © Europäische Gemeinschaften, 1996, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

Wie kann die Schleusung von Migranten auf EU-Ebene besser bekämpft werden? Dazu befragt die Europäische Kommission ab heute (Freitag) Bürgerinnen und Bürger und Interessenträger. Die Rückmeldungen sollen in die Konzeption des EU-Aktionsplans gegen die Schleusung von Migranten für den Zeitraum 2021-2025 einfließen, mit dem die Prävention und Bekämpfung der Migrantenschleusung gestärkt werden soll. Die Konsultation läuft bis zum 14. Mai.
EU-Gesetzgeber beschließen Instrument für auswärtiges Handeln der EU © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Xavier Lejeune

Die Europäische Kommission begrüßt die Einigung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit („Globales Europa“). Das Instrument wird die Außenpolitik der EU für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen bis 2027 mit einem Gesamtbudget von 79,5 Milliarden Euro unterstützen. Der Hohe Vertreter der EU, Josep Borrell, sagte: „Unser neues umfassendes Instrument untermauert das auswärtige Handeln der EU und ermöglicht es uns, ein führender globaler Akteur und ein verlässlicher Partner auf der internationalen Bühne zu sein und unsere multilaterale Agenda zu unterstützen. Es gibt uns die nötige Flexibilität, um schneller und kohärenter auf aktuelle und neue globale Herausforderungen zu reagieren und gleichzeitig globale Prioritäten wie Frieden und Stabilität, verantwortungsvolle Staatsführung, Handel und integratives und nachhaltiges Wachstum zu unterstützen.“
Neuer EU-Innovationsrat unterstützt Start-ups mit Beteiligungskapital © Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

Die EU-Kommission hat heute (Donnerstag) den Europäischen Innovationsrat (EIC) auf den Weg gebracht, damit aus Ideen der Wissenschaft schneller bahnbrechende Innovationen werden. Der EIC ist eine Neuheit im Forschungsprogramm Horizont Europa und weltweit einzigartig: Er verbindet die Forschung zu neuen Technologien mit einem beschleunigenden Element und einem Fonds, um innovative Start-ups und kleine und mittlere Unternehmen bei der Expansion zu unterstützen. „Wenn wir die Pandemie überwunden haben, wird unsere Innovationskraft ausschlaggebend sein für den Erfolg unserer digitalen und unserer grünen Agenda“, sagte Präsidentin Ursula von der Leyen. „Mit dem neuen Europäischen Innovationsrat wollen wir ein Wirtschaftsumfeld schaffen, das Unternehmen jede Chance gibt, Weltspitze zu werden. Dafür stellen wir bis 2027 insgesamt 10 Milliarden Euro zur Verfügung.“
Wechsel des Wasser- und Abwasserdienstleisters in Rostock war keine staatliche Beihilfe © Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

Die Übertragung der Wasser- und Abwasserversorgung durch die Stadt Rostock und ihre umliegenden Gemeinden an einen öffentlichen Betreiber beinhaltet keine staatliche Beihilfe. Die gewählte Struktur für die Errichtung und den Betrieb des neuen Wasser- und Abwasserdienstleisters sei ein rechtlich gültiges Monopol, stellte die Europäische Kommission heute (Mittwoch) fest. Aufgrund einer Beschwerde hatten die EU-Wettbewerbshüter untersucht, ob die Vergütung des neuen öffentlichen Dienstleisters und die Gewinnbeteiligungsvereinbarung zwischen seinen beiden Anteilseignern eine staatliche Beihilfe darstellen.