Zukunft von Schengen: Präsidentin von der Leyen skizziert Handlungsbedarf © Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat heute (Montag) die wichtigsten Handlungsfelder für eine Weiterentwicklung des Schengen-Systems skizziert. Dazu gehören die Sicherung der Außengrenzen, eine engere polizeiliche Zusammenarbeit und eine Verbesserung des Schengen-Evaluierungsmechanismus. „Lassen Sie mich aber klar sein bei einem wichtigen Thema. Wenn wir Schengen weiterentwickeln, können wir beim Fundament keine Kompromisse eingehen. Jegliche Kontrollen an den Binnengrenzen müssen ein letzter Ausweg sein“, so von der Leyen heute auf dem von der Kommission organisiertem Schengen-Forum, an dem die Innenminister der EU und Mitglieder des Europäischen Parlaments teilnehmen. Die Kommission werde ihre Strategie zur Zukunft des Schengen-Systems im Mai nächsten Jahres vorlegen, so von der Leyen.
Geoblocking-Verbot in der EU zeigt Wirkung © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Xavier Lejeune

Seit Dezember 2018 ist ungerechtfertigtes Geoblocking im Online-Handel in der ganzen EU verboten. Heute (Montag) hat die Europäische Kommission einen ersten Bericht über die bisherigen Ergebnisse der Verordnung vorgelegt. Die Hälfte der Verbraucherinnen und Verbraucher sind sich des EU-weit geltenden Verbots bewusst. Der grenzüberschreitende Zugang zu Websites wurde verbessert. „Die Pandemie hat gezeigt, wie sehr wir in allen EU-Ländern auf digitale Technologien angewiesen sind und dass der grenzüberschreitende Online-Zugang zu Waren und Dienstleistungen für die europäischen Verbraucher ungeachtet ihres Standorts, ihres Wohnsitzes oder ihrer Staatsangehörigkeit ohne Hindernisse oder Reibungsverluste möglich sein sollte“, sagte Binnenmarktkommissar Thierry Breton. „Diese erste Überprüfung der Geoblockierungsverordnung zeigt bereits erste positive Ergebnisse.“
Agrarmittel können auch im Übergangszeitraum zum neuen EU-Haushalt fließen © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

Die Kommission begrüßt die politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten von Freitag über die Regeln der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für den Übergangszeitraum 2021-2022. Diese Regeln basieren auf dem Grundsatz der Kontinuität der derzeitigen GAP-Regeln und gewährleisten einen reibungslosen Übergang zur nächsten Haushaltsperiode. Die nationalen Zuweisungen während des Übergangs orientieren sich an den Vereinbarungen für den mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027. Gleichzeitig arbeitet die Kommission weiterhin daran, die Verhandlungen über den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen so bald wie möglich zum Abschluss zu bringen, damit alle neuen Programme am 1. Januar 2021 beginnen können.
Neue Fragen und Antworten zu Sozialreformen im europäischen Lkw-Verkehr © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Jennifer Jacquemart

Damit die neue EU-Verkehrsgesetzgebung mit verbesserten Arbeitsbedingungen für Lkw-Fahrer in allen Mitgliedstaaten korrekt umgesetzt werden kann, hat die Europäische Kommission heute (Montag) für alle Beteiligten eine erste Reihe von Fragen und Antworten veröffentlicht. „Der Sektor muss Klarheit darüber haben, wie die neuen Bestimmungen in verschiedenen Situationen eingehalten werden können, und die Durchsetzer müssen die geltenden Vorschriften in gleicher Weise verstehen, um ihre Einhaltung zu gewährleisten“, sagte Verkehrskommissarin Adina Vălean.
Corona-Krisenreaktion: Kommission genehmigt Finanzhilfen für Jugendherbergen in Deutschland © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Xavier Lejeune

Die Kommission hat heute (Freitag) die deutsche Regelung zur Entschädigung von Jugendherbergen, Schullandheimen, Jugendbildungsstätten und Familienferienstätten für pandemiebedingte Einkommensverluste genehmigt. Die öffentliche Unterstützung wird in Form von direkten Zuschüssen erfolgen. Die Regelung wird bis zu 60 Prozent der Einnahmeverluste ausgleichen, die den Begünstigten in der Zeit zwischen dem Beginn des Lockdowns (der in den einzelnen Bundesländern zu unterschiedlichen Zeitpunkten begann) und dem 31. Juli 2020 entstanden sind. Während dieses Zeitraums mussten die Begünstigten aufgrund der staatlich verhängten Corona-Maßnahmen ihre Unterbringungsmöglichkeiten schließen.