Audiovisuelle Medien: Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und weitere Mitgliedstaaten ein © Europäische Union, 2000, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

Die Europäische Kommission hat heute (Montag) ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und 22 weitere Mitgliedstaaten sowie das Vereinigte Königreich eingeleitet, weil sie die neuen Vorschriften zur EU-weiten Koordinierung aller audiovisuellen Medien nicht rechtzeitig umgesetzt haben. Mit diesen neuen EU-Vorschriften, die sowohl für herkömmliche Fernsehen und Abrufdienste wie auch Video-Sharing-Plattformen gelten, wird ein für das digitale Zeitalter geeigneter Rechtsrahmen geschaffen. Nachdem die Frist am 19. September 2020 endete, forderte die EU-Kommission die Mitgliedstaaten nun auf, weitere Informationen zu übermitteln. Sie haben zwei Monate Zeit, um zu reagieren. Nur Dänemark, Ungarn, die Niederlande und Schweden haben Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt und ihre Notifizierung für vollständig erklärt.
Nach G20-Gipfel: EU trägt zur Schuldenerleichterung der ärmsten Länder bei © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Etienne Ansotte

Im Anschluss an den G20-Gipfel wird die Europäische Union 183 Millionen Euro für den IWF-Treuhandfonds als Beitrag zur Schuldenerleichterung in 29 Ländern mit niedrigem Einkommen bereitstellen. So können diese Länder ihre Sozial- und Gesundheitsausgaben zur Bewältigung der Coronakrise erhöhen. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Ratspräsident Charles Michel hatten beim virtuellen G20-Gipfeltreffen am Samstag und Sonntag die EU vertreten. Die Staats- und Regierungschefs der G20 besprachen dabei unter saudischem Vorsitz, wie die COVID-19-Pandemie gemeinsam bewältigt, die Entwicklung und Bereitstellung eines Impfstoffs finanziert und die Wirtschaft gestützt werden kann.
Von der Leyen nach EU-Gipfel: „Haushalt und Rechtsstaatlichkeit sind gleich wichtig“ © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat nach der Videokonferenz des Europäischen Rates am Donnerstagabend angesichts des Vetos aus Ungarn und Polen die Dringlichkeit einer Einigung auf den langfristigen EU-Haushalt, den Aufbauplan NextGenerationEU und den Schutz der Rechtsstaatlichkeit betont. „Für mich ist es für die Zukunft der Europäischen Union genauso wichtig, einen Haushaltsplan zu haben und die Rechtsstaatlichkeit zu wahren“, sagte von der Leyen. „Wir alle wissen, dass Millionen europäischer Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger inmitten dieser beispiellosen Krise auf eine Antwort warten. Und die Stärke unserer Union bestand seit jeher darin, schwierige Situationen zu meistern, indem wir zusammenhalten“, sagte von der Leyen. Daher arbeite die Kommission mit dem deutschen EU-Ratsvorsitz intensiv daran, eine baldige Einigung zu erzielen. Vorrangig ging es bei der Videokonferenz um COVID-19.
Gemeinsam für saubere Autos: EU-Kommission in engem Dialog mit Industrie und Politik zu neuer Abgasnorm © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Jennifer Jacquemart

Die EU-Kommission will Ende 2021 einen neuen Vorschlag für sauberere Autos vorlegen. Die künftige Abgasnorm Euro 7 soll unter anderem neue Emissionsgrenzwerte für die gesundheitsschädlichen Stickoxide festlegen. Zur Vorbereitung des Gesetzgebungsvorschlags ist die EU-Kommission in konstantem Austausch mit Wissenschaft, Automobilwirtschaft und Zivilgesellschaft. Nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten von Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg am Mittwoch sagte Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans gestern (Donnerstag) in Brüssel, dass man angesichts der gemeinsam gesteckten Ziele nicht untätig bleiben könne. „Wir werden allen Argumenten zuhören und eine umfassende Folgenabschätzung aller Vorschläge bis Juni nächsten Jahres vorbereiten.“
Kommission konsultiert erste Kriterien für „grüne Liste“ nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Claudio Centonze

Die Europäische Kommission hat heute (Freitag) eine öffentliche Konsultation zu den ersten beiden Gruppen von Kriterien eingeleitet, die bestimmen, welche Wirtschaftsaktivitäten im Rahmen der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig gelten können. Die Taxonomie-Verordnung der EU, die am 12. Juli 2020 in Kraft getreten ist, wird dazu beitragen, die weltweit erste „grüne Liste“ als Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu erstellen. Damit wird eine gemeinsame Sprache geschaffen, die Investoren überall verwenden können, wenn sie in Projekte und Wirtschaftstätigkeiten investieren, die erhebliche positive Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt haben.