Sozialunternehmen in Deutschland kommen über den neuen Europäischen Fonds für soziale Innovation schneller an Kredite © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

Soziale Unternehmen in Deutschland, die an der Lösung drängender Probleme bei Bildung, Ernährung, Gesundheit und soziale Dienste arbeiten, können ihre Vorhaben über Bürgschaften des neuen Europäischen Fonds für soziale Innovation (ESIIFF) künftig leichter absichern. In seiner ersten Finanzierungsrunde hat der Fonds bereits 4,5 Millionen Euro Kapital aufgenommen, bis Ende 2020 werden die ersten Darlehen an soziale Unternehmen vergeben. Durch die Verbindung von Investoren mit sozialen Unternehmen wird der Fonds die Finanzierungslücken schließen, mit der soziale Unternehmen häufig konfrontiert sind.
Von der Leyen: EU muss in der Corona-Pandemie kohärent handeln © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Etienne Ansotte

Die Staats- und Regierungschefs der EU haben am Donnerstag über die weitere Vorgehensweise in der COVID-19-Pandemie beraten. „Die Ausbreitung des Virus wird unsere Gesundheitssysteme überfordern, wenn wir nicht dringend handeln. Und es kommt darauf an, in der gesamten Europäischen Union kohärent zu handeln. Und dafür war diese Video- und Telekonferenz sehr hilfreich“, sagte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Anschluss an das Treffen. Sie habe fünf Botschaften an die Staats- und Regierungschefs gehabt: Entscheidend seien jetzt der Austausch von Daten und Erfahrungen, Schnelltests, gemeinsame Strategien für die Kontaktnachverfolgung und Tracing-Apps sowie für Impfstoffe und Impfungen. Über diese Themen sprachen heute (Freitag) auch die EU-Gesundheitsministerinnen und -minister.
Kommission unternimmt nächsten Schritt zum Schutz der Unabhängigkeit polnischer Richter © Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

Die Europäische Kommission hat heute (Freitag) wegen des neuen polnischen Justizgesetzes vom 20. Dezember 2019 das Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen verschärft. Das Gesetz, das am 14. Februar 2020 in Kraft trat, gefährdet die richterliche Unabhängigkeit der polnischen Richter und ist nicht mit dem Vorrang des EU-Rechts vereinbar. Zudem hindert das Gesetz polnische Gerichte daran, bestimmte EU-Bestimmungen zum Schutz der richterlichen Unabhängigkeit direkt anzuwenden und dem Gerichtshof der Europäischen Union in diesen Fragen Vorabentscheidungsersuchen vorzulegen.
Kaum Zugang zu Asylverfahren: Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ein © Europäische Gemeinschaften, 1996, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

Die Europäische Kommission hat heute (Freitag) ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet, da Ungarn den Zugang zu Asylverfahren nach Auffassung der Kommission unzulässig beschränkt. Demnach verstoßen neue Asylverfahren, die in ungarischen Rechtsvorschriften als Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie festgelegt wurden, gegen die EU-Asylverfahrensrichtlinie. Nach den neuen Verfahren müssen Drittstaatsangehörige, bevor sie internationalen Schutz in Ungarn beantragen können, zunächst in einer ungarischen Botschaft außerhalb der Europäischen Union eine Absichtserklärung abgeben, in der sie ihren Wunsch bekunden, Asyl zu beantragen. Zu diesem Zweck muss Ihnen eine spezielle Einreisegenehmigung erteilt werden.
Vertragsverletzungsverfahren: Deutschland muss bei Umweltschutz und Anerkennung von Berufsqualifkationen nachbessern © Europäische Union, 2000, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

In ihren Entscheidungen zu Vertragsverletzungsverfahren im Monat Oktober hat die Europäische Kommission heute (Freitag) Deutschland aufgefordert, seinen Verpflichtungen zum Schutz der Umwelt und zur Anerkennung von Qualifikationen nachzukommen. In zwei laufenden Verfahren zum Schutz blütenreicher Wiesen in Natura-2000-Gebieten und zur Anerkennung von Berufsqualifikationen übersendet sie mit Gründen versehene Stellungnahmen, die zweite Stufe in Vertragsverletzungsverfahren. Es ist Aufgabe der Europäische Kommission, die korrekte Anwendung von EU-Recht durch die EU-Mitgliedstaaten zu überwachen.