Deutschland macht Fortschritte bei der fristgerechten Umsetzung von Binnenmarktrichtlinien, hat aber einige Schwierigkeiten bei ihrer korrekten Umsetzung. Aus dem heute (Freitag) veröffentlichen jährlichen Binnenmarktanzeiger geht hervor, dass Deutschland der Mitgliedstaat mit der dritthöchsten Zahl anhängiger Vertragsverletzungsverfahren im Binnenmarkt ist. Gegen Deutschland sind 47 Vertragsverletzungsverfahren anhängig, elf neue Fälle im Vergleich zum Vorjahresbericht. Aufgrund der begrenzten Nutzung des EU-Pilotinstruments ist in den meisten Mitgliedstaaten die Zahl der gegen sie anhängigen Vertragsverletzungsverfahren angestiegen. Der „EU-Pilot“ ist eine Online-Plattform zur Klärung von Problemen bei der ordnungsgemäßen Anwendung des EU-Rechts.