Neue EU-Regeln erleichtern Verkauf von Waren im EU-Binnenmarkt © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Jennifer Jacquemart

Seit dem 19. April gelten vereinfachte Regeln für die gegenseitige Anerkennung von Waren im europäischen Binnenmarkt, mit denen Unternehmen ihre Produkte unbürokratischer in ganz Europa verkaufen können. Nach dem gestärkten Prinzip der gegenseitigen Anerkennung ist der Verkauf von Produkten im gesamten Binnenmarkt erlaubt, wenn sie in einem EU-Land rechtmäßig verkauft werden. „Ein starker Binnenmarkt ist Europas bestes Instrument, um aus der beispiellosen Krise, die durch das Coronavirus verursacht wurde, herauszukommen“, sagte Binnenmarktkommissar Thierry Breton. „Diese neuen Regeln werden den europäischen Unternehmen helfen und den Binnenmarkt noch stärker machen.“
Schutz von Herkunftsangaben und traditionellen Spezialitäten: Ein europäischer Schatz im Wert von 75 Milliarden Euro © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

Schwäbische Spätzle, Nürnberger Lebkuchen, Allgäuer Bergkäse, Thüringer Rostbratwurst oder Beelitzer Spargel – diese Produkte sind nicht nur über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannt, sie sind auch durch EU-Recht besonders geschützt. Agrarlebensmittel- und Getränkeprodukte, deren Namen von der Europäischen Union als „Geografische Angaben“ (GIs) geschützt sind, bringen es auf einen jährlichen Umsatz von fast 75 Milliarden Euro. Dies geht aus einer heute (Montag) von der Europäischen Kommission veröffentlichten Studie hervor.
#SmartDevelopmentHack sucht digitale Lösungen für die Entwicklungszusammenarbeit in der Corona-Pandemie © Europäische Gemeinschaften, 1999, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und die Europäische Kommission haben heute (Montag) einen Hackathon gestartet, um ärmere Länder, die von der Coronavirus-Pandemie und ihren Folgen besonders hart getroffen sind, mit innovativen Lösungen zu unterstützen. Ideen für den sogenannten #SmartDevelopmentHack können bis zum 27. April hier eingereicht werden.
Entwicklungszusammenarbeit: EU nach wie vor weltweit größter Geber, jedoch mehr Anstrengungen nötig © Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

Die Europäische Union bleibt mit 75,2 Milliarden Euro im Jahr 2019 weltweit größter Geber öffentlicher Entwicklungshilfe. Nach den vorläufigen Zahlen, die heute (Freitag) vom Ausschuss für Entwicklungshilfe der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD/DAC) veröffentlicht wurden, entspricht das Gesamtvolumen der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten im Jahr 2019 55,2 Prozent der weltweiten Hilfe. Der Anteil der Zahlungen für Entwicklungszusammenarbeit am Bruttonationaleinkommen (ODA-Quote) in Europa ist jedoch im Vergleich zum Vorjahr von 0,47 Prozent auf 0,46 Prozent gesunken.
Coronavirus: Kommission gibt Mitgliedstaaten Orientierungshilfe zur Anwendung von Asylrecht © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

Die Corona-Pandemie hat auch direkte Auswirkungen auf die Art und Weise, wie die Asyl- und Rückführungsvorschriften der EU umgesetzt werden, und hat zum Abbruch der Neuansiedlungsmaßnahmen geführt. Die EU-Kommission hat deshalb gestern (Donnerstag) Leitlinien zur Umsetzung der einschlägigen EU-Bestimmungen vorgelegt. „Zur Unterstützung der Mitgliedstaaten stellen wir heute Leitlinien dazu bereit, wie die in den EU-Vorschriften vorgesehene Flexibilität genutzt werden kann, um die Kontinuität der Verfahren so weit wie möglich sicherzustellen und gleichzeitig den Schutz der Gesundheit und der Rechte der Menschen in vollem Umfang zu gewährleisten. Auch wenn sich unsere Lebensweise in den vergangenen Wochen drastisch verändert hat, gilt dies nicht für unsere Werte und Grundsätze“, so Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas.