Schnelle Produktion von Schutzausrüstung: Europäische Normen kostenlos verfügbar © Europäische Gemeinschaften, 1996, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

Auf die dringende Bitte der EU-Kommission haben sich das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) in Zusammenarbeit mit allen ihren Mitgliedern bereit erklärt, eine Reihe von europäischen Normen für bestimmte medizinische Geräte und persönliche Schutzausrüstungen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Diese Maßnahme wird sowohl Unternehmen aus der EU als auch aus Drittländern, die diese Artikel herstellen wollen, dabei helfen, die Produktion schnell zu starten und Produkte leichter auf dem Binnenmarkt zu platzieren und gleichzeitig ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten.
EU-Staaten arbeiten bei Rückführung von EU-Bürgern aus dem Ausland weiter eng zusammen © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Dati Bendo

Die EU und ihre Mitgliedstaaten arbeiten weiter daran, die im Ausland gestrandeten EU-Bürgerinnen und Bürger zurückzuholen. Über das EU-Katastrophenschutzverfahren hat Belgien an diesem Wochenende 223 Reisende aus Tunesien zurückgebracht. Auch Deutschland, Litauen, Lettland, Tschechien, Polen und das Vereinigte Königreich organisieren weiterhin Flüge, um EU-Bürger in ihre Heimat zu bringen. Der Europäische Auswärtige Dienst hilft dabei im Ausland bei konsularischen Aufgaben. So konnten seit Beginn der Krise gemeinsam 1.381 EU-Bürger in ihre Heimat gebracht werden.
Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Maßnahmen Deutschlands zur Unterstützung der Wirtschaft nach Coronavirus-Ausbruch © Europäische Union, 2014, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Jennifer Jacquemart

Die Europäische Kommission hat gestern (Sonntag) zwei Beihilferegelungen genehmigt, mit denen Deutschland seine Wirtschaft infolge des Ausbruchs des Coronavirus zu unterstützen beabsichtigt. Die von Deutschland angemeldeten Regelungen wurden auf der Grundlage des von der Kommission am 19. März 2020 erlassenen Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19.
Von der Leyen: „Wir stützen unsere Wirtschaft ohne Wenn und Aber“ © Europäische Gemeinschaften, 1999, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

Die Europäische Union begegnet der Coronakrise entschieden mit allen denkbaren gemeinsamen Instrumenten. „Alles das, was in dieser Krise hilft, wird eingesetzt“, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen heute (Freitag) Morgen im Deutschlandfunk. „Wir stützen unsere Wirtschaft ohne Wenn und Aber.“ Das gelte auch für Corona-Bonds. „Wenn sie helfen, wenn sie richtig strukturiert sind, werden sie eingesetzt. Das gleiche gilt jetzt für die Verschuldensregeln. Wir lockern sie so weit, dass die Staaten alle Möglichkeiten haben, Finanzmittel einzusetzen, um ihre Wirtschaft zu stärken.“
Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen in der Coronakrise gilt ab sofort © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

Die Europäische Kommission hat infolge des Ausbruchs der COVID-19-Pandemie einen Befristeten Rahmen angenommen, der die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, einen weiten Spielraum in den Beihilfevorschriften für gezielte Maßnahmen zugunsten der Wirtschaft zu nutzen. Der Befristete Rahmen ermöglicht es den Mitgliedstaaten, Unternehmen aller Art mit direkten Zuschüssen, Vorschüssen, vergünstigten Darlehen und Garantien mit ausreichend Liquidität zu versorgen, um die Wirtschaftstätigkeit während und nach der COVID-19-Pandemie aufrecht zu erhalten.