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Die Europäische Kommission unterstützt Landwirte, die von der Dürre in Europa betroffen sind. Sie können zum einen ein größeren Teil von Direktzahlungen und Zahlungen im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums vorab erhalten. Zum anderen erhalten sie mehr Flexibilität bei der Nutzung von Flächen: Auch auf Flächen, die normalerweise nicht für Produktionszwecke genutzt werden, können Futtermittel angebaut werden.
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Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) ihre monatlichen rechtlichen Schritte gegen Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Deutschland ist in 17 Fällen betroffen. Neben der Aufforderung, einem Urteil des Gerichtshofs über Nitrate nachzukommen, ist Deutschland mit weiteren Schritten der Kommission in den Bereichen Umwelt, Digitaler Binnenmarkt, Energie, Binnenmarkt, Justiz und Inneres, Verkehr und Steuern konfrontiert. Mit diesen Verfahren, die verschiedene Mitgliedstaaten, Sektoren und EU-Politikfelder betreffen, soll eine korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen gewährleistet werden.
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Heute (Donnerstag) jährt sich zum ersten Mal die Gemeinsame Erklärung von Präsident Juncker und Präsident Trump zu den gegenseitigen Handelsbeziehungen. Über die Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung der EU und der USA vom 25. Juli 2018 hat die Kommission heute einen Fortschrittsbericht veröffentlicht. „Die Europäische Union erfüllt das, was Präsident Trump und ich an diesem Tag im vergangenen Jahr vereinbart haben“, erklärte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. „Wir wollen eine Win-Win-Situation im Handel, die sowohl für die Europäische Union als auch für die Vereinigten Staaten von Nutzen ist. Da wir eine der wichtigsten Wirtschaftsbeziehungen der Welt haben, wollen wir den Handel zwischen uns weiter stärken, basierend auf dem positiven Geist des vergangenen Juli.“
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Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) beschlossen, Bulgarien und Spanien wegen schlechter Luftqualität vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Spanien hält die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) und Bulgarien die Grenzwerte für Schwefeldioxid (SO2) nicht ein. Gegen sechs weitere Staaten, unter anderem Deutschland, hatte die Kommissionbereits im vergangenen Jahr Gerichtsverfahren eingeleitet, weil sie gemeinsam beschlossene Regeln zur Luftqualität nicht einhalten.