Ab heute (Dienstag) gelten neue Vorschriften für das Güterrecht internationaler Ehen und eingetragener Partnerschaften. Damit soll verhindert werden, dass – im Fall einer Trennung oder des Todes eines Partners – in verschiedenen Mitgliedstaaten parallele und möglicherweise konkurrierende Gerichtsverfahren, beispielsweise über Immobilien oder Bankkonten, geführt werden.