Die Europäische Kommission will den grenzüberschreitenden Rechtsschutz für unterstützungsbedürftige Erwachsene in der Europäischen Union stärken und hat dazu am Mittwoch (22. Dezember) eine öffentliche Konsultation gestartet. Die Konsultation konzentriert sich auf Erwachsene, die z. B. aufgrund von geistigen Behinderungen, psychischen Erkrankungen oder Demenz, angemessene Unterstützung benötigen, um ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten in einem anderen Mitgliedstaat zu regeln.