14.10.2020 Brüssel. Die Kommission hat heute (Mittwoch) die Aussetzung der EU-Regeln für Flughafenzeitnischen auf die gesamte Wintersaison bis zum 27. März 2021 ausgedehnt. Eine erste Ausnahme von dieser Regel wurde im März eingeführt, als nach dem Beginn der Pandemie Flugzeuge in der gesamten EU am Boden blieben. Mit der Verlängerung können Fluggesellschaften ihre Flugpläne mit größerer Sicherheit planen, ohne befürchten zu müssen, ihre Slots wegen der drastischen Reduzierung der Flüge zu verlieren.
„Die Coronavirus-Pandemie hat enorme Auswirkungen auf den Flugverkehr und den gesamten Luftfahrtsektor gehabt“, sagte die EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean. „Mit der Verlängerung der Ausnahmeregelung reagieren wir auf die Verkehrsdaten, die zeigen, dass die Zahl der Flüge im September immer noch 54 Prozent niedriger war als im September 2019, und es ist leider unwahrscheinlich, dass sich der Verkehr in naher Zukunft erholen wird. Diese Verlängerung bietet auch Sicherheit für Fluggesellschaften, Flughäfen und Passagiere und wird weiterhin unnötige Emissionen von ‚Geisterflügen‘ vermeiden.“
Unter normalen Umständen müssen die Fluggesellschaften 80 Prozent der ihnen zugewiesenen Slots nutzen, um sich diese Zuteilung für die nächste Saison zu sichern. Dies kann zu unnötigen Emissionen führen, wenn Fluggesellschaften fast leere Flugzeuge, so genannte „Geisterflüge“, fliegen, um ihre Slots zu behalten.
Die Kommission geht davon aus, dass sich die Branche während der bevorstehenden Wintersaison freiwillig an die vereinbarten Bedingungen halten wird, bis vollständig durchsetzbare Bedingungen verabschiedet sind. Die heutige Verabschiedung folgt den Ergebnissen des Berichts über die Flugverkehrsdaten vom 14. September.
Links zum Thema:
Aviation : l’extension de la « dispense des créneaux horaires » soulagera le secteur et évitera les émissions inutiles
Nachricht der EU-Kommission vom 14.10.2020.
Kommission schlägt Maßnahmen vor, um die Folgen des Ausbruchs von COVID-19 auf die Luftfahrtbranche und die Umwelt abzufedern
Presseinformation der EU-Kommission vom 10.03.2020.
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.