Digitales COVID-Zertifikat: EU führt grenzüberschreitende Widerrufsfunktion ein © Europäische Union, 2021, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Xavier Lejeune

21.03.2022 Brüssel. Die EU-Kommission hat am Montag (21. März) einen Mechanismus beschlossen, mit dem gefälschte oder fehlerhafte digitale COVID-Zertifikate der EU grenzüberschreitend widerrufen werden können. Damit werden Zertifikate, die in einem Mitgliedsstaat widerrufen wurden, künftig in allen Mitgliedsstaaten als ungültig angezeigt.

Seit Einführung der digitalen COVID-Zertifikate in der EU im Juli 2021 wurden mehr als 1,7 Mrd. entsprechende Dokumente ausgestellt. Da sie unter anderem bei Reisen innerhalb der EU Vorteile bringen, kam es bei den Zertifikaten zu vereinzelten Betrugsversuchen. Insgesamt ist die Zahl der in betrügerischer Absicht oder fälschlicherweise ausgestellten Bescheinigungen aber nach wie vor sehr gering.

Sollten dennoch gefälschte oder fehlerhafte Zertifikate entdeckt werden, ist es wichtig, die betreffenden Bescheinigungen widerrufen zu können. Mehrere Mitgliedsstaaten haben bereits entsprechende Systeme auf nationaler Ebene eingerichtet. In Zukunft wird das neue System nun auf EU-Ebene einen sicheren und effizienten grenzüberschreitenden Widerruf ermöglichen. Diese Verbesserung soll das Vertrauen in das System der digitalen COVID-Zertifikate der EU weiter stärken.

Links zum Thema:

Informationen zum digitalen COVID-Zertifikat der EU

Fragen und Antworten zum digitalen COVID-Zertifikat

Corona-Krisenreaktionen der Kommission

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.