Europäische Kommission führt Transparenz- und Genehmigungsmechanismus für die Ausfuhr von COVID-19-Impfstoffen ein © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Marco Zeppetella

29.01.2021 Brüssel. Um den Zugang zu COVID-19-Impfstoffen für alle EU-Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und mehr Transparenz bei der Ausfuhr von Impfstoffen in Länder außerhalb der EU zu schaffen, hat die Europäische Kommission Freitag (29. Januar) ein Transparenz- und Genehmigungsmechanismus für die Ausfuhr von COVID-19-Impfstoffen eingeführt. Der Mechanismus gilt nur COVID-19-Impfstoffe, für die die EU Abnahmegarantien (Advance Purchase Agreements) abgeschlossen hat. Die Regelung ist zeitlich befristet und enthält Ausnahmen für Nachbarländer und Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen.

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, sagte dazu: „Die Pandemie hat verheerende Auswirkungen in Europa und auf der ganzen Welt. Der Schutz der Gesundheit unserer Bürger bleibt unsere oberste Priorität, und wir müssen die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um dies zu gewährleisten.“

Exekutiv-Vizepräsident und Handelskommissar Valdis Dombrovskis sagte: „Ziel ist es, mehr Klarheit über die Impfstoffproduktion in der EU und ihre Ausfuhren zu schaffen – diese Transparenz fehlte bisher und ist in der jetzigen Zeit unerlässlich. Dieser Mechanismus umfasst eine breite Palette von Ausnahmen, um unseren Verpflichtungen im Rahmen der humanitären Hilfe in vollem Umfang nachzukommen und Impfstofflieferungen in unsere Nachbarschaft und in bedürftige Länder zu schützen, die von der Impfstoff-Plattform COVAX abgedeckt werden.“

Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides fügte hinzu: „Den größten Teil des letzten Jahres haben wir hart daran gearbeitet, Abnahmevereinbarungen (Advance Purchase Agreements) mit Impfstoffherstellern abzuschließen, um Impfstoffe zu den Bürgern zu bringen, in Europa und darüber hinaus. Wir haben den Unternehmen Vorabfinanzierungen gewährt, damit sie die notwendigen Produktionskapazitäten für die Herstellung von Impfstoffen aufbauen können, so dass die Lieferungen beginnen können, sobald sie genehmigt sind. Wir brauchen jetzt Transparenz darüber, wohin die von uns gesicherten Impfstoffe gehen, und wir müssen sicherstellen, dass sie unsere Bürger erreichen. Wir sind den europäischen Bürgern und Steuerzahlern gegenüber rechenschaftspflichtig – das ist ein wichtiges Prinzip für uns.“

Die Kommission hat große Summen in den Ausbau der Produktionskapazitäten von Impfstoffentwicklern in der EU investiert. Ziel war es, eine schnellere Lieferung von Impfstoffen an die europäischen Bürger zu gewährleisten, die Planung und Impfstrategien zu unterstützen und so die öffentliche Gesundheit zu schützen. Es ist daher sinnvoll, dass die EU überwacht, wie die im Rahmen der Advance Purchase Agreements (APAs) ausgezahlten Mittel verwendet wurden, insbesondere vor dem Hintergrund möglicher Engpässe bei wichtigen COVID-19-Impfstoffen.

Das Hauptziel ist es, den europäischen Bürgern öffentliche Transparenz zu bieten. Das Transparenz- und Genehmigungssystem sieht vor, dass die Unternehmen die Behörden der Mitgliedstaaten über die Absicht informieren müssen, in der Europäischen Union hergestellte Impfstoffe zu exportieren.

Die Regelung zu Ausfuhren

Dieser Durchführungsakt, der im Dringlichkeitsverfahren angenommen und heute veröffentlicht wurde, sieht die Genehmigung von Ausfuhren von COVID-19-Impfstoffen in Länder außerhalb der EU bis Ende März 2021 vor. Diese Regelung gilt nur für Exporte von Unternehmen, mit denen die EU Advance Purchase Agreements abgeschlossen hat.

Auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen mit einer ähnlichen Maßnahme für persönliche Schutzausrüstung im Frühjahr 2020 wird die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Einrichtung des Mechanismus unterstützen, um eine reibungslose und koordinierte Umsetzung der Verordnung zu gewährleisten.

Diese Maßnahme ist gezielt, verhältnismäßig, transparent und befristet. Sie steht in vollem Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der EU im Rahmen der Welthandelsorganisation und der G20 und entspricht dem, was die EU im Rahmen der WTO-Initiative für Handel und Gesundheit vorgeschlagen hat.

Der internationalen Solidarität verpflichtet, schließt die EU von dieser Regelung Impfstofflieferungen aus, die für humanitäre Hilfe oder für Länder bestimmt sind, die unter die COVAX-Fazilität fallen, sowie für unsere Nachbarländer im Westbalkan, in der östlichen und südlichen Nachbarschaft und die Schweiz.

Links zum Thema:

Die ausführliche Pressemitteilung

Der Transparenz- und Genehmigungsmechanismus

Fragen und Antworten zum Transparenzmechanismus

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.