19.11.2018 Brüssel – Die EU-Kommission hat heute (Montag, 19.11) die Stellenausschreibung des Euro- päischen Generalstaatsanwalts veröffentlicht. Der erfolgreiche Kandidat wird der erste europäische Generalstaatsanwalt der neuen Europäischen Staats- anwaltschaft sein, die die zuständig ist für die straf- rechtliche Untersuchung und Verfolgung von Straf- taten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU (z. B. Korruption oder Betrug im Zusammenhang mit EU-Mitteln oder grenzüberschreitender Mehrwert- steuerbetrug). Der Europäische Generalstaatsanwalt wird für eine nicht verlängerbare Amtszeit von sieben Jahren ernannt.

Die Bewerber müssen u.a. mindestens fünfzehn Jahre Berufserfahrung als aktives Mitglied der Staatsanwaltschaft oder Richterschaft haben sowie über mindestens fünf Jahre Staatsanwalt- schaftliche Erfahrung mit der Untersuchung und Verfolgung von Finanzstraftaten verfügen.

Ein Auswahlausschuss erstellt eine Auswahlliste der qualifizierten Bewerber und legt sie dem Europäischen Parlament und dem Rat vor, die den Europäischen Generalstaatsanwalt im gegenseitigen Einvernehmen ernennen. Dienstort ist Luxemburg.

Bewerbungsschluss ist der 14. Dezember 2018, 12.00 Uhr Brüsseler Ortszeit.

Weitere Informationen:

Ausschreibung der Stelle des Europäischen Generalstaatsanwalts