Finanzhilfen für Kommunikationsaktivitäten zur Europawahl 2024 © Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

02.05.2023 Brüssel. Das Europäische Parlament hat eine Ausschreibung für die Gewährung von Finanzhilfen für Kommunikationsaktivitäten von Non-Profit-Organisationen mit Blick auf die Europawahl 2024 veröffentlicht.

Im Mai 2024 wird zum zehnten Mal das Europäische Parlament direkt gewählt. In Deutschland dürfen dann zum ersten Mal auch 16- und 17-Jährige ihre Stimme bei der Europawahl abgeben. Es wird daher mit einer großen Gruppe an Erstwählerinnen und -wählern gerechnet.

Zurzeit werden zahlreiche Kampagnen rund um die Wahlen zum Europäischen Parlament geplant. Insbesondere junge Menschen stellen im Jahr 2024 eine wichtige Zielgruppe dar. Für Projekte und Aktivitäten zur politischen Bildung und Wählermobilisierung stehen Finanzhilfen zur Verfügung. Die Fördersumme beträgt bis zu 60.000 Euro.

Bewerbungen können in zwei Runden mit Fristen am 16. Mai und 29. September 2023 eingereicht werden. Detaillierte Informationen dazu finden sich auf der Seite des Europäischen Parlaments.

 

Quelle dieser Informationen: Europäisches Parlament