Gesetze über digitale Dienste und Märkte: EU-Kommission begrüßt Ja des EU-Parlaments © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

05.07.2022 Straßburg. Eine historische Entscheidung für die digitale Welt: Das Europäische Parlament hat das Gesetz über die digitalen Dienste (DSA) und das Gesetz für die digitalen Märkte (DMA) angenommen. Die EU-Kommission, die ihre Vorschläge dazu im Dezember 2020 unterbreitet hatte, begrüßte das Votum. Die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Margrethe Vestager, sagte: „Das Europäische Parlament hat ein weltweites Novum verabschiedet: eine starke, ehrgeizige Regulierung von Online-Plattformen. Der Rechtsakt über digitale Dienste ermöglicht den Schutz der Rechte der Nutzer im Internet. Die Akte über digitale Märkte schafft faire, offene Online-Märkte“.

Vestager betonte, dass man damit auch online gegen illegale Hassrede vorgehen kann. Dazu komme: „Online gekaufte Produkte müssen sicher sein. Große Plattformen müssen auf die Förderung eigener Interessen verzichten, ihre Daten mit anderen Unternehmen teilen, mehr App-Stores ermöglichen. Denn mit der Größe kommt die Verantwortung – als große Plattform gibt es Dinge, die man tun muss, und Dinge, die man nicht tun darf“.  Binnenmarktkommissar Thierry Breton fügte hinzu: „Vor 10 Jahren wurde eine Seite über die ‚too big to fail‘-Banken aufgeschlagen. Jetzt – mit DSA und DMA – wenden wir uns den ‚too big to care‘-Plattformen zu. Wir bauen endlich einen einheitlichen digitalen Markt auf, den wichtigsten in der ‚freien Welt‘. Für unsere 450 Millionen Bürgerinnen und Bürger werden überall in der EU dieselben vorhersehbaren Regeln gelten, die allen einen sichereren und faireren digitalen Raum bieten.“

Gesetz über die digitalen Dienste (DSA – Digital Services Act)

Mit dem DSA sollen Bürgerinnen und Bürger und deren Grundrechte im Internet besser geschützt und insbesondere Hass und politische Radikalisierung eingedämmt werden. Das Gesetz erleichtert die Entfernung illegaler Inhalte und schützt die Grundrechte der Nutzer/innen – etwa die Redefreiheit – im Internet. Außerdem sorgt es für eine strengere Beaufsichtigung von Online-Plattformen, insbesondere von Plattformen, die mehr als zehn Prozent der EU-Bevölkerung erreichen.

Gesetz für die Digitalen Märkte (DMA – Digital Markets Act)

Das DMA stellt sicher, dass es auf den große Online-Plattformen, den so genannten „Gatekeepern“, fair zugeht. Es legt Kriterien fest, mit denen Online-Plattformen als „Gatekeeper“ eingestuft werden, und beinhaltet Verbote und Gebote, an die sich diese Plattformen zu halten haben.

Beide Gesetze sind die Kernelemente der EU-Digitalstrategie.

Legislativer Prozess

Die Verabschiedung des Pakets für digitale Dienste in erster Lesung durch das Europäische Parlament folgt auf die politische Einigung, die die Mitgesetzgeber am 24. März über den Rechtsakt über digitale Märkte und am 23. April dieses Jahres über den Rechtsakt über digitale Dienste erzielt haben. Die neuen Regeln werden von der Kommission für die größten in der EU tätigen Online-Plattformen durchgesetzt. Die Kommission unternimmt alle notwendigen Schritte, um diese Aufgabe nach dem Inkrafttreten der Vorschriften übernehmen zu können.

Nächste Schritte

Nach der Verabschiedung des Pakets für digitale Dienste in erster Lesung durch das Europäische Parlament müssen beide Texte nun vom Rat der Europäischen Union formell angenommen werden. Nach ihrer Unterzeichnung werden der Rechtsakt über digitale Dienste und der Rechtsakt über digitale Märkte im Amtsblatt veröffentlicht. Beide Rechtsakte werden 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt, also im Herbst dieses Jahres, in Kraft treten.

Links zum Thema:

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland