16.07.2021 Brüssel. Die Europäische Kommission hat am Freitag (16. Juli) einen Vorschlag für den Beitritt der EU zum Haager Urteilsübereinkommen angenommen. Das Übereinkommen ist ein internationaler Vertrag, der die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in Zivil- und Handelssachen in ausländischen Gerichtsbarkeiten erleichtert. EU-Justizkommissar Didier Reynders sagte dazu: „Ihre Rechte in einem Land außerhalb der EU durchsetzen zu lassen, kann sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen sehr mühsam sein. Der Beitritt der EU zum Haager Urteilsübereinkommen würde die Rechtssicherheit verbessern und Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen Zeit und Geld sparen. Die durchschnittliche Dauer der Verfahren würde sich erheblich verkürzen.“
Der Vorschlag der Kommission muss nun vom Rat mit Zustimmung des Europäischen Parlaments angenommen werden, damit die EU dem Übereinkommen beitreten kann.
Derzeit sehen sich EU-Bürger und Unternehmen, die ein in der EU ergangenes Urteil in einem Nicht-EU-Land anerkennen und vollstrecken lassen wollen, aufgrund des fehlenden internationalen Rahmens mit zahlreichen rechtlichen Problemen konfrontiert. Diese Rechtsunsicherheit sowie die damit verbundenen Kosten können dazu führen, dass Unternehmen und Bürger die Verfolgung ihrer Ansprüche aufgeben oder sich überhaupt nicht an internationalen Geschäften beteiligen. Das im Juli 2019 verabschiedete Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- oder Handelssachen bietet einen umfassenden Rechtsrahmen mit klaren Regeln für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile. Weitere Informationen über die internationale Zusammenarbeit in der Ziviljustiz finden Sie hier.
Hintergrund
Am 2. Juli 2019 verabschiedete die Haager Konferenz das Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- und Handelssachen. Das Übereinkommen erleichtert Handel und Investitionen, indem es die Rechtssicherheit verbessert und die Kosten im internationalen Handel und bei der Beilegung internationaler Streitigkeiten senkt.
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.