14.09.2018 Straßburg/Brüssel – Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat am 12. September 2018 anlässlich seiner Rede zur Lage der Union erklärt: „Wir können nicht bei der Ankunft jedes neuen Schiffes weiter über Ad-hoc-Lösungen für die Menschen an Bord streiten. Ad-hoc-Lösungen reichen nicht aus. Wir brauchen mehr Gegenwarts- und Zukunftssolidarität – Solidarität muss von Dauer sein.“

In seiner Rede zur Lage der Union 2018 präsentierte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker drei ehrgeizige neue Vorschläge, die eine uneingeschränkte EU-Solidarität in der Migrationspolitik und einen besseren Schutz der Außengrenzen Europas gewährleisten sollen. Die neuen Initiativen werden eine Woche vor dem informellen Treffen in Salzburg vorgestellt. Sie sind ein konkreter Beitrag zu den anstehenden Gesprächen der EU-Staats- und Regierungschefs über Migrationsfragen und sollen helfen, einen Gesamtkompromiss über die laufende Reform des Asylsystems der EU zu finden.

Mit den heutigen Vorschlägen werden die Ansprüche an die Europäische Grenz- und Küstenwache und die Asylagentur der EU auf ein neues Niveau gehoben. Beide Einrichtungen werden so gestärkt, dass die Mitgliedstaaten sich jederzeit auf volle operative Unterstützung durch die EU verlassen können. Ferner schlägt die Kommission wirksamere Rückführungsverfahren vor, aktualisiert die bestehenden Rückführungsvorschriften der EU und legt die nächsten Schritte für eine legale Migration und damit einen wesentlichen Bestandteil einer ausgewogenen Migrationspolitik dar.

Enorme Fortschritte sind bereits bei der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems der Union erzielt worden. Dank der intensiven Bemühungen der letzten beiden Jahre stehen fünf der sieben Vorschläge, die die Kommission im Jahr 2016 vorgelegt hat, kurz vor dem Abschluss. Die heute präsentierten zusätzlichen Elemente sollen dazu beitragen, dass ein Gesamtkompromiss über alle Vorschläge erzielt werden kann. Die Kommission reagiert damit auf die Aufforderung der Staats- und Regierungschefs auf der Tagung des Europäischen Rates vom Juni 2018 und bereitet den Weg für rasche Fortschritte bei allen Asylreformen.

Eine voll ausgerüstete Europäische Grenz- und Küstenwache

Nach zweijähriger Arbeit schlägt die Kommission heute vor, die Europäische Grenz- und Küstenwache weiter zu stärken und ihr ehrgeizige Ziele zu setzen, die den Herausforderungen, die Europa hinsichtlich Migration und Grenzmanagement bewältigen muss, angemessen sind. Zwar wird das Mandat der Europäischen Grenz- und Küstenwache erweitert, doch geschieht dies im Interesse einer besseren Unterstützung der Mitgliedstaaten, deren Zuständigkeiten im Hinblick auf den Schutz der Außengrenzen und Rückführungsentscheidungen unangetastet bleiben. Der heutige Vorschlag umfasst:

  • Eine ständige Reserve von 10 000 Einsatzkräften ab 2020: Um sicherzustellen, dass berechenbare und angemessene Ressourcen zur Verfügung stehen, wird die Agentur auf eigenes Personal und eigene Ausrüstung wie Schiffe, Flugzeuge und Fahrzeuge zählen können.
  • Exekutivbefugnisse: Um volle operative Wirksamkeit zu ermöglichen, werden Mitglieder der ständigen Reserve der EU-Grenz- und Küstenwache unter Aufsicht und Kontrolle der Mitgliedstaaten, für die sie abgestellt werden, zur Wahrnehmung von Aufgaben befugt sein, die Exekutivbefugnisse erfordern; dies können z. B. Identitätskontrollen, die Genehmigung oder Ablehnung der Einreise an den Außengrenzen oder das Abfangen von Menschen an der Grenze sein.
  • Mehr Unterstützung für die Rückführung: Neben der Organisation und Finanzierung gemeinsamer Rückführungsaktionen wird die Agentur nun auch Rückführungsverfahren in Mitgliedstaaten unterstützen können, indem sie beispielsweise Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltserlaubnis ermittelt, Reisedokumente beschafft und Rückführungsentscheidungen der nationalen Behörden vorbereitet, die weiterhin die letzte Zuständigkeit für die Entscheidungen behalten.
  • Engere Zusammenarbeit mit Drittstaaten: Die Agentur kann – vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung des betreffenden Landes – gemeinsame Operationen einleiten und Personal auch über Nachbarländer hinaus zu Aktionen in Drittstaaten entsenden.
  • Mehr finanzielle Mittel: Die Gesamtkosten der vorgeschlagenen Modernisierung der Europäischen Grenz- und Küstenwache belaufen sich für den Zeitraum 2019-2020 auf 1,3* Mrd. EUR. Für den nächsten EU-Haushaltszeitraum 2021-2027 werden insgesamt 11,3 Mrd. EUR vorgeschlagen.

Eine gestärkte Asylagentur

Mit dem heutigen Vorschlag erhält die künftige EU-Asylagentur das erforderliche Mandat und wird mit den Instrumenten und finanziellen Mitteln ausgestattet, die sie benötigt, um Mitgliedstaaten während des gesamten Asylverfahrens rasche und volle Unterstützung zu leisten. Der heutige Vorschlag umfasst:

  • Volle operative Unterstützung in Asylverfahren: Die Unterstützungsteams der Asylagentur stehen für die gesamte Bandbreite von Unterstützungsmaßnahmen bereit, einschließlich der Durchführung der gesamten administrativen Phase des Asylverfahrens.
  • Gemeinsame EU-Teams für das Migrationsmanagement werden die Mitgliedstaaten bei Bedarf und auf Anfrage unterstützen, auch in Hotspots und kontrollierten Zentren. Die Teams, die sich aus Experten der Europäischen Grenz- und Küstenwache, der EU-Asylagentur und Europols zusammensetzen, werden von der Kommission koordiniert. Unter der Verantwortung des Aufnahmemitgliedstaats können sie alle Aufgaben wahrnehmen, die erforderlich sind, um Neuankömmlinge aufzunehmen, schutzbedürftige Personen von anderen zu unterscheiden sowie Asyl- und Rückführungsverfahren durchzuführen.
  • Mehr finanzielle Mittel: Um sicherzustellen, dass die Agentur ihre erweiterten Aufgaben erfüllen kann, schlägt die Kommission ein Budget von 321 Mio. EUR für den Zeitraum 2019-2020 und von 1,25 Mrd. EUR für den Zeitraum 2021-2027 vor.

Eine konsequentere und wirksamere europäische Rückführungspolitik

Eine gezielte Überarbeitung der Rückführungsrichtlinie wird dazu beitragen, Rückführungsverfahren zu beschleunigen, irreguläre Sekundärmigration und ein Untertauchen rückzuführender Personen wirksamer zu verhindern und die Rückführungsquote unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte zu erhöhen.

  • Ein neues Verfahren an der Grenze: Für Personen, deren Asylanträge während der Grenzabfertigungsverfahren abgelehnt wurden, gelten vereinfachte Rückführungsverfahren ohne Frist für die freiwillige Ausreise und mit kürzeren Fristen für Rechtsbehelfe. Dadurch wird gewährleistet, dass Rückführungsentscheidungen rasch angenommen und an der Grenze und in kontrollierten Zentren wirksam durchgesetzt werden können.
  • Klare Verfahren und Vorschriften zur Verhinderung von Missbrauch: Um Verzögerungen zu vermeiden, müssen Rückführungsentscheidungen zeitgleich mit der Entscheidung über die Beendigung eines legalen Aufenthalts oder unmittelbar danach ergehen. Für abgelehnte Asylbewerber gelten gemeinsame Fristen von höchstens fünf Tagen, innerhalb derer sie Rechtsmittel gegen eine Rückführungsentscheidung einlegen können; zudem werden Personen, die einem Rückführungsverfahren unterworfen sind, zur Mitwirkung verpflichtet, und zwar auch in Bezug auf die Identitätsüberprüfung und die Erlangung von Reisedokumenten.
  • Wirksame Unterstützung der freiwilligen Rückkehr: Zur Förderung der freiwilligen Rückkehr und zur Verbesserung der finanziellen und praktischen Unterstützung müssen die Mitgliedstaaten Programme für die freiwillige Rückkehr einrichten. Gleichzeitig können sie die Frist für die freiwillige Rückkehr verkürzen, um beispielsweise ein Untertauchen zu verhindern.
  • Klare Vorschriften für die Inhaftnahme: Gemeinsame Kriterien für die Bestimmung der Fluchtgefahr, die einer der ausschlaggebenden Faktoren zur Rechtfertigung einer Inhaftnahme ist, werden dazu beitragen, die Möglichkeit der Inhaftnahme während des Rückkehrverfahrens unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte besser zu nutzen. Um dem Zeitraum, der für eine erfolgreiche Rückführung erforderlich ist, besser Rechnung zu tragen, sollten die Mitgliedstaaten – unter der Voraussetzung, dass die Kriterien für die Notwendigkeit einer Inhaftnahme erfüllt sind, – eine anfängliche Haftdauer von mindestens drei Monaten vorsehen. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten nun auch Personen in Gewahrsam nehmen, die einem Rückführungsverfahren unterworfen sind und eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit darstellen.

Schaffung legaler Wege nach Europa

Die Schaffung von geordneten legalen Wegen für schutzbedürftige Personen und von attraktiven Kanälen für die bedarfsorientierte Arbeitsmigration ist ein unverzichtbares Element einer ausgewogenen und umfassenden Migrationspolitik. Die Kommission hat bereits eine Reihe von Initiativen und Vorschlägen zur Stärkung der sicheren, legalen Migration vorgelegt, die von den Mitgliedstaaten nun zügig umgesetzt werden sollten:

  • Neue Blaue Karte EU: Der Rat sollte eine Einigung zu dem neuen System der Blauen Karte EU finden, das die Kommission bereits 2016 vorgeschlagen hat, um hoch qualifizierte Arbeitskräfte für die EU zu gewinnen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft zu verbessern.
  • Neuansiedlung: Die Mitgliedstaaten müssen ihrer Zusage, 50 000 Personen, die internationalen Schutz benötigen, bis Oktober 2019 neu anzusiedeln, besser Folge leisten. Um langfristig koordinierte Anstrengungen zu gewährleisten, sollte eine Einigung über den Vorschlag der Kommission aus dem Jahr 2016 erzielt werden, in dem diese die Schaffung eines Unionsrahmens für die Neuansiedlung angeregt hat.
  • Stärkung der Zusammenarbeit mit Drittstaaten‚ u. a. durch Pilotprojekte für die legale Migration, die bis Ende 2018 mit wichtigen afrikanischen Ländern angestoßen werden und dazu beitragen können, die Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen Migrationssteuerung zu verbessern.

Webseite zur Lage der Union 2018

Eine voll ausgerüstete Europäische Grenz- und Küstenwache – Fragen und Antworten

Eine gestärkte Asylagentur – Fragen und Antworten

Strengere EU-Vorschriften für die Rückführung – Fragen und Antworten