16.02.2022 Brüssel. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom Mittwoch (16. Februar) zur Verordnung über die allgemeine Konditionalitätsregelung (auch: EU-Rechtsstaatsmechanismus) begrüßt. Damit folgt der Gerichtshof dem Standpunkt, den die Kommission, das Europäische Parlament, der Rat und zehn Mitgliedstaaten im Verfahren vertreten haben.
„Der Gerichtshof bekräftigt die Rechtmäßigkeit dieses wichtigen Instruments, das es uns ermöglicht, den EU-Haushalt und die finanziellen Interessen der Union besser vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit zu schützen“, so die Kommissionspräsidentin in einer Erklärung. „Die Kommission wird nun die Begründung der Urteile und ihre möglichen Auswirkungen auf die weiteren Schritte, die wir im Rahmen der Verordnung ergreifen werden, sorgfältig prüfen.“
Von der Leyen betonte weiter: „Unter Berücksichtigung dieser Urteile werden wir in den nächsten Wochen Leitlinien annehmen, die mehr Klarheit darüber bieten, wie wir den Mechanismus in der Praxis anwenden. Ich habe versprochen, dass kein Fall verloren geht. Und ich habe dieses Versprechen gehalten. Die Kommission überwacht seit Inkrafttreten der Verordnung die Lage in allen Mitgliedstaaten und prüft bestimmte Fälle eingehend. Wenn die Voraussetzungen der Verordnung erfüllt sind, werden wir entschlossen handeln. Die heutigen Urteile bestätigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind.“
Die Europäische Kommission hatte im Mai 2018 vorgeschlagen, dass Finanzierungen durch die EU stärker an die Rechtsstaatlichkeit gekoppelt sein sollen. Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit ist eine Grundvoraussetzung für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und eine wirksame EU-Finanzierung. Der Rechtsstaatsmechanismus soll den EU-Haushalt vor finanziellen Risiken schützen, die auf generelle Rechtsstaatlichkeitsdefizite in den Mitgliedstaaten zurückgehen.
Links zum Thema:
Vollständige Erklärung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zu den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs zur Verordnung über die allgemeine Konditionalitätsregelung
Verordnung über die Konditionalität der Rechtsstaatlichkeit
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.